Förderung für Gaststätten

Sonderprogramm Gaststätten 2025

Förderung für Gaststätten im ländlichen Raum startet am 10. Juni 2025

Das Land Hessen unterstützt Gaststättenbetriebe im ländlichen Raum mit einem Zuschuss von 45 % – bis zu 200.000 €. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 15.000 €. Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen, neue Ausstattung, Fahrzeuge mit Dienstleistungsbezug sowie Planungskosten. Anträge können ab dem 10.06.2025 über das neue Antragsportal gestellt werden – solange Mittel verfügbar sind. Zuständig ist die WIBank.
Weitere Informationen und Zugang zum Antrag finden Sie auf der Homepage der WI Bank