Nr. 2975862
Länderschwerpunkt Schweiz

Ausfuhr - und Abnehmerbescheinigung

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© IHK/Archiv

Das Bundesfinanzministerium hat das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr erneuert und eine Verwaltungsanweisung zur Bagatellgrenze, die offene Fragen klärt, veröffentlicht.

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Einzelhändler können ihren Schweizer Kunden helfen, die steuerfreie Ausfuhr von Waren zu privaten Zwecken und die Abwicklung beim Zoll zu erleichtern.

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Schweizer Kunden können an zirka 100 Grenzübergängen der Schweiz an ”Anmeldeboxen” Waren schriftlich beim Zoll anmelden, wenn kein Grenzwachtpersonal vor Ort ist. Die Rechnung für die Einfuhrabgaben wird den Reisenden später per Post zugestellt.

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Vom Zollamt werden wieder Ausfuhrbescheinigungen für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr gemäß § 6 Abs. 3a des Umsatzsteuergesetzes erteilt.