Länderschwerpunkt Schweiz

Neue Infos zur Umsatzsteuerbefreiung und Bagatellgrenze

Das Bundesfinanzministerium hat das Merkblatt 'zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr' - auch 'Grüner Ausfuhrkassenzettel' genannt - erneuert und im Internet samt dem als Nachweisformular empfohlenen 'Ausfuhrkassenzettel' in aktueller Fassung veröffentlicht.
Das Merkblatt informiert Unternehmen und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. die Mehrwertsteuerbefreiung für Auslieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, also Ausfuhren für den privaten Bedarf.
Merkblatt und Ausfuhrkassenzettel finden Sie rechterhand unter der Rubrik Weitere Informationen.
Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium in einer Verwaltungsanweisung vom 10. Januar offene Fragen zur Bagatellgrenze beantwortet, wie z. B. mit dem Flaschenpfand, dem Handling von Gutscheinen oder dem Umgang mit mehreren Kassenbons zu verfahren ist.
Das Formular 'Ausfuhrkassenzettel' kann bei der IHK Hochrhein-Bodensee als Block mit 50 Formularen bestellt werden:
Service-Center Konstanz, Telefon 07531 2860-100
Service-Center Schopfheim, Telefon 07622 3907-0
E-Mail: info@konstanz.ihk.de
Beachten Sie unbedingt weiterhin die Informationen der Bundesfinanzdirektion.