Länderschwerpunkt Schweiz

’Grüne Ausfuhrkassenzettel’ korrekt ausfüllen

In Abstimmung mit der IHK hat der Zoll einen Info-Flyer erstellt, der den Einzelhändlern und Schweizer Kunden das richtige Ausfüllen des notwendigen Formulars zur steuerfreien Ausfuhr von Waren erleichtert. Dabei ist ein Hinweis des Bundesfinanzministeriums noch besonders wichtig: So ist die Angabe der Nummer des Reisepasses bzw. eines sonstigen Grenzübertrittpapiers nur dann notwendig, wenn die vollständige Anschrift des ausländischen Abnehmers ausnahmsweise nicht angegeben werden kann. Wenn die vollständige Anschrift im Ausfuhrkassenzettel eingetragen werden kann, und das ist der Regelfall, ist die Angabe der Nummer des Reisepasses nicht erforderlich.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im folgenden Merkblatt des Bundesministeriums für Finanzen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 772 KB), das Unternehmer und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuer­befreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr informiert.