GHRD: Neue Formularfalle aus Wiesbaden

GHRD: Fake Rechnungen aus Wiesbaden

Seit dem Pfingstwochenende 2022 beobachtet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gefälschte Rechnungen für Handelsregistereintragungen und warnt vor den Fake-Rechnungen.
Betroffen sind Firmen, die neu ins Handelsregister eingetragen wurden. 
Abgerechnet wird ein Betrag von 740 €.
Die Rechnungen erfolgen auf dem Postweg im Anschluss an eine tatsächlich vom Adressaten vorgenommene Eintragung im Handelsregister, wobei der Originaltext der Eintragung rechts oben auf den Formularen abgedruckt ist.
Allerdings stammen diese Rechnungen nicht vom Registergericht oder dem Bundesanzeiger!
Der Versender bezeichnet sich im Logo als Gewerbe- und Handelsregister Deutschland, ergänzt um Bundesadler und Bundesflagge.
Im Briefkopf der Formulare führt er die Bezeichnung GHRD, Marcobrunner Straße 17, 65197 Wiesbaden.
Eine gewerbliche Meldung ist nicht feststellbar!
Blickfangmäßig werden die Formulare als Rechnung bezeichnet.
Eine Relativierung wie bei ähnlichen Fällen dahingehend, dass es sich lediglich um Angebote handelt, erfolgt nicht!
Vielmehr wird durch diverse Hinweise ebenfalls im Blickfang auf der Vorderseite der Formulare versucht, bei den Adressaten Druck zu erzeugen:
“Zahlungsfrist 7 Werktage nach Erhalt
Bei nicht Fristgerechter Zahlung erfolgt keine Veröffentlichung .. Für eine neue Eintragung sowie Veröffentlichung entstehen weitere zusätzliche Kosten.
Kassenzeichen (Bei Zahlung stehts angeben): ..”
Auf der Rückseite der Formulare werden sogar für den Fall der Nichteinhaltung der gesetzten Zahlungsfristen Vollstreckungsmassnahmen angdroht!
Mehrfach ist von Zwangsvollstreckung die Rede!
Peter Solf, Geschäftsführer des Schutzverbands: 
"Bei diesen Formularen besteht keinerlei Zahlungspflicht!

Die Formulare folgen dem üblichen Muster sogenannter Formularfallen bei Handelsregistereinträgen bis auf die Tatsache, dass kein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt ist.
Allerdings kann die ausdrückliche Bezeichnung der Formulare als Rechnung einen Betrug darstellen, wenn wie hier der Versender zu einer solchen Abrechnung überhaupt nicht berechtigt ist und ein betroffenes Unternehmen irrtümlich zahlt!
Hinzu kommt, dass das aufgebaute Drohszenario jeglicher Grundlage entbehrt!
Betroffene sollten zunächst die offizielle Rechnung für die Eintragung abwarten und im Hinblick auf die Abrechnung der GHRD die vom Schutzverband empfohlenen Massnahmen ergreifen."
Selbstverständlich können Sie sich auch an die IHK Hochrhein-Bodensee wenden, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben. 
Stand: Juni 2022