Nr. 8029
Recht und Steuern

Patent-, Marken- und Urheberrechte

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Das Urheberrecht bietet Schutz für Werke der Literatur, der Musik, der darstellenden Kunst und für (natur)wissenschaftliche Werke.

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Möchte ein Urheber die ihm eingeräumten Rechte nicht selbst geltend machen, kann er diese an eine Verwertungsgesellschaft abtreten.

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Die Verwendung von Stadtplänen und Landkarten im Internet ist nach wie vor nicht immer unproblematisch.

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Es gibt einen Webservice zur Recherche beim DPMA

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Am 14. Januar 2019 trat das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen.

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Angesichts des stetig stärker werdenden Markenbewusstseins der Verbraucher gewinnt die Marke immer mehr an Bedeutung.

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Gebrauchsmuster - eine Alternative zum Patent?

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Geschmacksmuster (Designs) können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) elektronisch angemeldet werden.

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Möchten Sie die Farb- und Formgestaltung eines neuen Produkts schützen lassen? Hier finden Sie Näheres zum Geschmacksmusterschutz.

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Unternehmen können mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO ihr Geschmacksmuster nicht nur in der EU, sondern in zahlreichen weiteren Ländern anmelden. Nationale Einzelverfahren sind dann nicht mehr nötig.

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Design-Schutz kann auch EU-weit erfolgen: Das Gemeinschaftsgeschmackmuster gewährt einen einheitlichen Schutz der äußeren Erscheinungsform eines Erzeugnisses im gesamten Gebiet der Europäischen Union.

RAinSelma Burnukara
Geschäftsfeld Recht | Steuern
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Referentin
Dr.Susanne Tempelmeyer-Vetter
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