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Dienstreisende sind verpflichtet, selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen oder Entsendungen ins Ausland eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen. Hier finden Sie Informationen zu Praxisfragen wie z.B: welches Antragsformular ist das richtige und bei welcher Stelle muss ich das Antragsformular einreichen.
Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland, gelten grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes. Weitere Informationen finden Sie hier.