International

Kleinsendungen unter 1000 EURO

Bei der Ausfuhr von Kleinsendungen unter 1.000 € (statistischer Wert) und unter 1.000 kg besteht weiterhin ohne Einschränkung die Möglichkeit der mündlichen Anmeldung. Diese muss weder schriftlich in Papierform noch elektronisch über ATLAS beim Zoll angemeldet werden. Eine schriftliche oder elektronische Anmeldung kann jedoch freiwillig vorgenommen werden, wenn diese für unternehmensinterne Prozesse sinnvoll bzw. notwendig ist.
Im Bereich der Einfuhr gelten ebenfalls die Wertgrenzen "unter 1.000 € (statistischer Wert) und unter 1.000 kg", jedoch mit der Einschränkung, dass diese nur für Sendungen im persönlichen Reisegepäck gelten. Sendungen, die über Kurierdienstleister oder Speditionen befördert werden, können künftig diese Erleichterung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Lange stand die Möglichkeit zur mündlichen Abgabe von Zollanmeldungen bei den Verhandlungen zum Unionszollkodex (UZK) zur Disposition. Nun bleibt sie auch nach Anwendbarkeit des UZK ab 1. Mai 2016 - bei der Ausfuhr unter den bisherigen Rahmenbedingungen, bei der Einfuhr mit Einschränkungen - bestehen.
Die Bestimmungen zur mündlichen Abgabe von Zollanmeldungen bis zu einem Betrag von 1.000 EURO sind somit erstmals EU-einheitlich geregelt.