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Das Kontrollsystem ICS2 (Import Control System 2) verpflichtet Unternehmen den Warenimport aus Drittländern frühzeitig an die zuständige Zollbehörde zu melden. Ab dem 1. April 2025 gilt dies auch für den Transport auf Schiene und Straße. Erfahren Sie mehr!
Die Bestimmung des korrekten Zollwerts für die Einfuhr stellt erfahrene Zollfachleute vor große Herausforderungen. Über die Behandlung von heruntergeladener Software wurde vom Europäischen Gerichtshof entschieden.
Welche Besonderheiten sind im Handel mit Ländern zu beachten, die nicht zur Europäischen Union gehören?
Der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen wird zunehmend zur Herausforderung. Diese Waren sind betroffen von CBAM, dem Russland-Embargo sowie Kontingenten und Zusatzzöllen.
Bei der Einfuhr von Vollholzverpackungen aus Drittländernnverlangt die EU Behandlungsmaßnahmen gegen Schädlinge. Zusätzliche Kontrollen gelten für Holzverpackungen mit Ursprung in China und Weißrussland.
Wer gewerblich mit Holz und Holzerzeugnissen handelt oder Holz importiert, muss die Regelungen der EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation) beachten.
Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Internetseite zum Thema "Warenmuster mit geringem Wert".