International

Neues EU-Importsystem ICS2 – Phase 2

 ICS2 ist ein EU-weites System zur elektronischen Vorabanmeldung von eingehenden Frachtsendungen (advanced cargo information), das den Zollbehörden eine Risikokontrolle der Warensendungen ermöglicht, bevor diese in der EU eintreffen.
Seit 1.März 2023 hat die zweite Phase der Einführung des neuen EU-Importsystems (Import Control System ICS) begonnen, sie endet im Oktober 2023. 
Davon betroffen sind die Luftfracht sowie Kurier-, Express- und Postdienste (KEP). KEP müssen zusätzliche Sicherheitsangaben für Vorabmeldungen von Sendungen abgeben, bevor diese Sendungen in die EU gelangen können. Diese Angaben benötigen sie im Grundsatz vom ausländischen Exporteur – am Besten in elektronischer Form.
Tatsächlich werden auch die inländischen Auftraggeber nach elektronischen Rechnungen oder Sendungsdaten gefragt. Zusätzliche Daten betreffen die sechsstellige Warennummer (Unterposition des Harmonisierten Systems) und eine Warenbeschreibung sowie in den meisten Fällen die EORI- Nummer des Warenempfängers.
Da es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe aus dem Unionszollkodex handelt (Einzelheiten sind im Merkblatt für Zollanmeldungen 2023 unter IV aufgeführt) wird sich die Herausgabe der Eori-Nummer nicht vermeiden lassen. 
Es empfiehlt sich, bei der Weitergabe der EORI die Verwendung klar zu begrenzen, vor allem, wenn damit keine Vollmacht zur Importverzollung verbunden sein soll (“nur zur Verwendung im ICS2”).
Die Phase 2 des ICS2 ist noch nicht in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt. Dies soll bis zum 30. Juni 2023 erfolgen.
Zum 1. März 2024 wird Phase 3 des ICS2 starten. Dann wird die ESumA auch für alle übrigen Transportarten (See, Straße, Schiene) verpflichtend.