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Das Kontrollsystem ICS2 (Import Control System 2) ist in Kraft. Die Angabe der EORI-Nummer ist verpflichtend. Was ist zu beachten?
Die Bestimmung des korrekten Zollwerts für die Einfuhr stellt erfahrene Zollfachleute vor große Herausforderungen. Über die Behandlung von heruntergeladener Software wurde vom Europäischen Gerichtshof entschieden.
Welche Besonderheiten sind im Handel mit Ländern zu beachten, die nicht zur Europäischen Union gehören?
Mit Kontingenten und Zusatzzöllen schützt die EU seit 2018 die europäische Stahlindustrie vor einer Überschwemmung des Marktes. Zum 1. Juli 2020 wurde das Quotensystem für Stahl- und Eisenerzeugnisse neu geregelt.
Kleinsendungen unter 1000 EURO müssen weiterhin weder schriftlich noch elektronisch über ATLAS beim Zoll angemeldet werden. Eine schriftliche oder elektronische Anmeldung kann jedoch freiwillig vorgenommen werden, wenn diese für unternehmensinterne Prozesse sinnvoll bzw. notwendig ist.
Bei der Einfuhr von Vollholzverpackungen aus Drittländernnverlangt die EU Behandlungsmaßnahmen gegen Schädlinge. Zusätzliche Kontrollen gelten für Holzverpackungen mit Ursprung in China und Weißrussland.
Wer gewerblich mit Holz und Holzerzeugnissen handelt oder Holz importiert, muss die Regelungen der EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation) beachten.
Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Internetseite zum Thema "Warenmuster mit geringem Wert".