Aus- und Weiterbildung

Neu geordnete und modernisierte Berufe 2020

Neuordnung Bankkaufmann/-frau

Zum 1. August 2020 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Bankkaufmann/ Bankkauffrau“ in Kraft. Angestoßen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Bankenbranche wurde der Beruf nach über 20 Jahren grundlegend überarbeitet und modernisiert.
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent in den Mittelpunkt,
  • die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert,
  • ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements.

Neue Prüfungsstruktur

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“ zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen. Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Kunden beraten“ abgenommen und fließt mit 80 Prozent in die Gesamtnote ein. Erhalten bleibt im mündlichen Prüfungsbereich „Kunden beraten“ die Prüfungsform der Gesprächssimulation.
Weitere Informationen zur Neuordnung im Beruf Bankkaufmann/-frau finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 687 KB).

In Kraft treten

Die Ausbildungsordnung der Bankkaufleute ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Beginn 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.

Neuordnung Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Zum 1. August 2020 tritt das neue Berufsbild „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ in Kraft. Es wurde auf Basis der bisherigen Verordnung „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ aus dem Jahr 2006 in Bezug auf die Veränderungen der Arbeitswelt aktualisiert und modernisiert. Das Selbstverständnis des neuen Berufs liegt dabei in der Funktion des Managens von Schnittstellen, was sich folgerichtig in der neuen Berufsbezeichnung niederschlägt.

Struktur der betrieblichen Ausbildung

Im Fokus steht nun projekt- und prozessbezogene Handlungskompetenzen in den klassischen Berufsfeldern zu vermitteln, neu aufgenommen wurde das Thema E-Business. So sieht der Ausbildungsrahmenplan in der ersten Ausbildungshälfte die Organisation des Warensortiments bzw. der angebotenen Dienstleistungen vor, in der zweiten Ausbildungshälfte liegt der Schwerpunkt in der Organisation und Steuerung von Groß- bzw. Außenhandelsgeschäften.

Neue Prüfungsstruktur

Wie in allen modernisierten und neuen Berufsbildern wird die Abschlussprüfung aufgewertet durch die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Diese besteht nun aus zwei Teilen, wobei der erste ca. in der Mitte der Ausbildung stattfindet und die bisherige Zwischenprüfung ersetzt. Beide Teile tragen zum Gesamtergebnis bei.
Weitere Informationen zum neuen Beruf können Sie über ein ca. 25-minütiges Info-Video des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) abrufen.

In Kraft treten

Die Ausbildungsordnung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement ist am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Beginn 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.

Neuordnung der IT-Berufe

Zum 1. August 2020 tritt eine Änderungsverordnung der dreijährigen IT-Berufe in Kraft. Dabei werden unter anderem neue Fachrichtungen und Einsatzgebiete eingeführt. Zudem wird es künftig für alle IT-Berufe eine gestreckte Abschlussprüfungen geben.

Eine Übersicht der neu geordneten und modernisierten IT-Berufe finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 116 KB).

Fachinformatiker/in

Die Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration bleiben erhalten. Hinzu kommen die Fachrichtungen Digitale Vernetzung und Daten- und Prozessanalyse.
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Die Konzeption und Realisierung von kundenspezifischen Softwareanwendungen wird auch weiterhin Schwerpunkt sein. Der Ausbildungsrahmenplan wird an die aktuellen Anforderungen des Berufsbildes angepasst.
Fachrichtung Systemintegration
Das Konzipieren und Realisieren von komplexen Systemen der IT-Technik und die Integration von Softwarekomponenten, das Installieren und Konfigurieren vernetzter IT-Systeme sowie die Inbetriebnahme und Wartung von IT-Systemen bleiben weiterhin als Schwerpunkte erhalten. Auch hier wird der Ausbildungsrahmenplan an die aktuellen Anforderungen des Berufsbildes angepasst.
Fachrichtung Digitale Vernetzung (NEU)
Fachinformatiker/innen der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen. Sie vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.
Fachrichtung Daten und Prozessanalyse (NEU)
Fachinformatiker/innen der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln auf Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten, IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozessen.

IT-System-Elektroniker/in

IT-System-Elektroniker/innen arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik. Ihre Tätigkeit umfasst auch elektrotechnische Arbeiten im IT-Bereich.

Kaufleute für IT-System-Management (NEU)

Kaufleute für IT-System-Management, früher IT-System-Kaufmann/frau, sind die klassischen Branchenkaufleute. Als Fachkräfte sind sie Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement (NEU)

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, früher Informatikkaufmann/frau, sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie analysieren auf einer betriebswirtschaftlichen Perspektive Daten und Prozesse. Dabei machen sie Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Sie beschäftigen sich mit der Weiterentwicklung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf operativer Ebene.

Neue Prüfungsstruktur

Eine wesentliche Neuerung wird die Einführung der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung sein. In Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung werden alle Berufe gleich und nur in den berufsbildübergreifenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten geprüft. Das Ergebnis der Teil 1 Prüfung wird mit 20% in die Gesamtwertung einfließen.
Teil 1 der Prüfung mit 20% Gewichtung
Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Teil 2 der Prüfung mit 80% Gewichtung
Prüfungsbereich 2: Betriebliche Projektarbeit (50%)
Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Arbeitsaufgabe (10%)
Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Arbeitsaufgabe (10%)
Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)

In Kraft treten

Die Ausbildungsordnungen der IT Berufe sind am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie treten am 1. August 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Beginn 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.

Neuordnung der Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack

Die Änderungen umfassen folgende Punkte:
  • Biologielaborant/in: statt bisher 21 gibt es künftig nur 16 Wahlqualifikationen, von denen sechs auszuwählen sind. 
  • Chemielaborant/in: statt bisher 28 gibt es künftig nur 20 Wahlqualifikationen, von denen sechs auszuwählen sind. 
  • Lacklaborant/in: statt bisher 18 gibt es künftig 20 Wahlqualifikationen, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Die Dauer von 13 Wochen zur Vermittlung der Wahlqualifikationen bleibt bestehen. Künftig wird es nur noch eine Auswahlliste geben.
  • Die Wahlqualifikation "Laborbezogene Informationstechnik" wurde überarbeitet und lautet nun "Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion".
  • Die Wahlqualifikation "Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor" wurde ebenfalls überarbeitet und findet sich nun als "Arbeiten mit vernetzten, automatisierten Systemen" wieder.

In Kraft treten

Die zweite Änderungsverordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ist am 6. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Beginn 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.