Aus- und Weiterbildung

Neufassung der industriellen Metall- und Elektroberufe

Um die Auszubildenden für die Anforderungen der digitalisierten Wirtschaft fit zu machen, wurden die Ausbildungsinhalte der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Berufs Mechatroniker/-in angepasst. Diese Berufe werden zukünftig die Themen „Industrie 4.0“ und „Digitales Arbeiten“ stärker berücksichtigen. Die entsprechenden Änderungsverordnungen treten zum 1. August 2018 in Kraft.

Inhalte der Neufassung

In die gemeinsamen Kernqualifikationen der genannten Ausbildungsordnungen neu aufgenommen, wurde die integrative Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“.
Folgende Berufsbildpositionen wurden zudem aktualisiert:
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und organisieren der Arbeit, bewerten der Arbeitsergebnisse
    bzw. im Beruf Mechatroniker/-in: Planen und steuern von Arbeitsabläufen, kontrollieren und beurteilen der Arbeitsergebnisse
  • Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement/Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet bzw. im Beruf Mechatroniker/-in: Qualitätsmanagement

Optionale Zusatzqualifikationen (ZQ)

Neu sind optionale Zusatzqualifikationen, die ab dem Inkrafttreten in neuen und bereits bestehenden Ausbildungsverhältnissen genutzt werden können:
Industrielle Metallberufe
(Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, Zerspanungsmechaniker/-in):
  • Systemintegration
  • Prozessintegration
  • IT-gestützte Anlagenänderung
  • Additive Fertigungsverfahren
Industrielle Elektroberufe
(Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme, Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik):
  • Digitale Vernetzung
  • Programmierung
  • IT-Sicherheit
Mechatroniker/-in:
  • Digitale Vernetzung
  • Programmierung
  • IT-Sicherheit
  • Additive Fertigungsverfahren
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation wird als fallbezogenes Fachgespräch auf Basis einer im Ausbildungsbetrieb durchgeführten Praxisaufgabe abgelegt. Das Fachgespräch findet im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 als gesonderte Prüfung statt. Die Anmeldung zu dieser Prüfung erfolgt im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2.
Die Anrechnung der Ausbildung im Beruf Maschinen- und Anlagenführer/-in als Teil 1 der Abschlussprüfung in den Berufen Industriemechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in entfällt mit den Änderungsverordnungen ab dem 1. August 2018. Hintergrund ist, dass die Anrechnungsklausel in der Ausbildungsordnung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/-in die bisher gültige Ausbildungsordnung der industriellen Metallberufe konkret benennt. Diese Verordnung wird mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung außer Kraft gesetzt. Eine entsprechende Anpassung des Berufs Maschinen- und Anlagenführer/-in sieht der Verordnungsgeber nicht vor.
Die Kultusministerkonferenz hat Anpassungen der berufsschulischen Rahmenlehrpläne vorgenommen. Die jeweiligen Zusatzqualifikationen werden in den Rahmenlehrplänen nicht abgebildet. Zusätzliche Orientierung gibt ein IHK-Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1266 KB) für Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Prüferinnen und Prüfer sowie die Umsetzungshilfen des BIBB.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den zuständigen IHK-Ausbildungsberatern.