Neue Ausbildungsordnung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Zum 1. August 2025 tritt die neue bzw. aktualisierte Ausbildungsverordnung der Kaufleute für Büromanagement in Kraft. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Erprobungsverordnung wird in Dauerrecht überführt. Änderungen betreffen maßgeblich die Integration der neuen Standardberufsbildpositionen (u. a. „Digitalisierte Arbeitswelt“), die restlichen Inhalte wurden redaktionell angepasst und bleiben im Wesentlichen inhaltlich unberührt. Die gestreckte Abschlussprüfung bleibt bestehen.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zu den Kaufleuten für Büromanagement ist am 28. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement - Bundesgesetzblatt).
Bei weiteren Fragen zum Ausbildungsberuf stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen gerne zur Verfügung.
Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen je nach Landkreis sind:
Landkreis Konstanz:
Landkreis Lörrach
Landkreis Waldshut: