Aus- und Weiterbildung
Sachkundeprüfung: Fachleute für Versicherungsvermittlung - Gleichstellung anderer Berufe
Sachkundeprüfung nach § 34 d – Fachleute für Versicherungsvermittlung
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt – Sie müssen die Sachkundeprüfung nicht ablegen:
- Versicherungskaufleute
- Kaufleute Versicherung und Finanzen
- Fachwirte Versicherung und Finanzen
- Fachwirte Finanzberatung
- betriebswirtschaftliches Studium Fachrichtung Bank, Versicherung oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertig) + 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung
- Fachberater Finanzdienstleistungen + abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann + 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung
- Fachberater Finanzdienstleistungen + abgeschlossene kaufmännische Ausbildung + 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung
- Finanzfachwirte + abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium (nur Hochschule) + 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung
- Fachberater für Finanzdienstleistungen + 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder –beratung
- Bank- oder Sparkassenkaufleute + 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung
- Investmentfondskaufleute + 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung
- Fachberater Finanzdienstleistung + 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung
- Math./wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium (nur Hochschule oder BA) + 3 Jahre Berufspraxis in Versicherungsvermittlung oder -beratung
Freistellung praktische Prüfung:
Sachkunde 34 f oder 34 h oder 34 i (Erlaubnis oder Prüfung)
Die Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil sind auf der
Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ersichtlich.