Wir unterstützen und beraten Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse. Wir bieten Ihnen auch einen Erst-Check der Qualifikationen geflüchteter Menschen.
Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d.h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.
Der Erst-Check bietet eine erste Einschätzung zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen sowie Sprachkompetenzen. Auch dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin.