Fachkräfteentwicklung
Berufsabschluss: Bilaterale Abkommen mit Österreich, Frankreich und der Schweiz
Zwischen Deutschland und einzelnen europäischen Ländern bestehen teilweise zwischenstaatliche Abkommen, welche die Gleichstellung der staatlich anerkannten Berufsabschlüsse regeln. Dies ist aufgrund der ähnlichen Bildungssysteme möglich.
Österreich und Frankreich
Die IHK Köln stellt auf Antrag einen Bescheid über die Gleichstellung eines Zeugnisses aus, wenn der österreichische oder französische Berufsabschluss durch die Verordnung einem deutschen Berufsabschluss gleichgestellt ist.
- Österreich: Hier sind die gleichwertigen Berufsbildungsabschlüsse gelistet, die in der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer und deutscher Prüfungszeugnisse geregelt sind.
- Frankreich: Hier sind die gleichwertigen Berufsbildungsabschlüsse gelistet, die in der Verordnung zur Gleichstellung französischer und deutscher Prüfungszeugnisse geregelt sind.
Gerne können Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeit bei uns stellen. Hierfür ist notwendig, dass Ihr Wohnsitz oder – bei Antragstellung aus dem Ausland – Ihre Arbeitsstätte im Kammerbezirk Köln liegt.
Berufe, die nicht im jeweiligen Abkommen enthalten sind, können nicht pauschal nach diesen Voraussetzungen gleichgestellt werden. Es bedarf einer individuellen Prüfung. Hier kann alternativ ein Antrag nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz gestellt werden.
Schweiz
Das Deutsch-Schweizer Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen ist seit 2021 in Kraft. Weitere Informationen zum Abkommen sowie Listen der gleichgestellten Abschlüsse hat das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht.
Einen Antrag auf Gleichwertigkeit können Sie bei der IHK FOSA stellen.