Steuern

BMF-Diskussionsentwurf zum Mindeststeuergesetz: Globale Mindesteuer ab dem Jahr 2024

Bereits zum 1. Januar 2024 soll die neue globale Mindeststeuer für Unternehmen in Kraft treten, welche in Deutschland mit einem eigenständigen „Mindeststeuergesetz" umgesetzt wird. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu im März 2023 einen 242 Seiten umfassenden Diskussionsentwurf mit konkreten Gesetzesvorschriften veröffentlicht.
Die Umsetzung der neuen Besteuerungsregeln stellt die betroffenen Unternehmen jedoch vor Probleme, da sie bis Jahresende 2023 die komplexen Prozesse zur Datenerfassung, -aufbereitung und -erklärung sowie zur Berechnung der jeweiligen Ergänzungssteuern konzernweit implementieren müssen.

Anwendung ab dem Jahr 2024

Das Gesetz soll erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Bestimmte Unternehmen sollen dann verpflichtet sein sicherzustellen, dass das Einkommen aller Mitglieder einer Unternehmensgruppe in den Jurisdiktionen ihrer Ansässigkeitsstaaten einer Besteuerung von effektiv 15 Prozent unterliegt. Wird dieser nicht erreicht, so wird auf Ebene der obersten Muttergesellschaft eine zusätzliche Steuer in Höhe der Differenz zu zahlen sein.
Anwendung wird diese Regelegung auf multinationale und nationale Konzerne finden, die einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro in mindestens zwei von vier vorangehenden Geschäftsjahren erwirtschafteten.

Konzerne vor Herausforderungen

Eine Umsetzung zum 1. Januar 2024 erscheint anspruchsvoll, da angesichts der Komplexität der Regelungsmaterie und der Notwendigkeit, neue IT-Strukturen zu entwickeln, innerhalb der Unternehmen weitreichende Umstellungen erforderlich sind.
Die DIHK hat auf diesen Umstand hingewiesen: Sie erstellte mit den anderen Verbänden eine sehr ausführliche Stellungnahme, welche bereits gegenüber dem BMF am 25. April 2023 abgegeben wurde. Auf insgesamt 119 Seiten werden hier wichtige Punkte gegenüber dem BMF adressiert.

DIHK-Fachtagung zur Umsetzung der globalen Mindesteuer am 16. Juni 2023

Im Sinne der Unternehmen veranstaltet die DIHK am 16. Juni 2023 eine Fachtagung. Hier werden die Details der neuen Regelungen erläutert und die Implementierung von praxistauglichen Lösungen dargestellt. Zugleich wird gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus BMF, Unternehmen, Wissenschaft und Politik darüber beraten, welche Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sinnvoll sind. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!