Recht

Recht auf Reparatur

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich Anfang Februar 2024 auf eine „Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ geeinigt.
Mit dieser soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur von defekten Geräten erleichtert werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein Recht auf Reparatur erhalten (right to repair), das sowohl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wie auch darüber hinaus gelten soll:
Tritt ein Defekt während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf, verlängert sich die Frist um ein Jahr, wenn sich die Verbraucherin bzw. der Verbraucher für eine Reparatur entscheidet.
Für die Zeit nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sollen die Pflichten nur für die Hersteller bestimmter Geräte wie Tablets und Smartphones, Waschmaschinen, Geschirrspüler usw. sein. Die Hersteller dieser Geräte sollen verpflichtet sein, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen und deren Kosten zu machen.
Ersatzteile müssen zu einem angemessenen Preis bereitgestellt werden.
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Reparaturen zu fördern – etwa mit Gutscheinen oder Fonds. Auch eine Reparaturplattform soll es geben, über die Verbraucherinnen und Verbraucher Werkstätten finden können.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Richtlinie nun noch förmlich verabschieden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.