Recht
DIHK zur Green-Claims-Richtlinie
Im März 2023 wurde zusätzlich zu der Änderung der Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken vom vergangenen Jahr eine weitere Richtlinie zum Greenwashing zur Konsultation gestellt: die sogenannte Green Claims-Richtlinie. Die DIHK hat dazu im Juli eine detaillierte Stellungnahme an die EU-Kommission abgegeben.
Durch die neue Richtlinie wird die Werbung mit Umweltaussagen (Green Claims) erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, so die DIHK. Bevor ein Produkt mit Green Claims beworben werden dürfte, wäre die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens und eine anschließende Zertifizierung notwendig.
Faktisch würden Green Claims also so teuer, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen dem nachvollziehbaren Anliegen, ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu dokumentieren, praktisch nicht mehr nachkommen könnten.
Auch große Unternehmen stehen dem Vorhaben skeptisch gegenüber, zumal bei Nichteinhaltung unverhältnismäßig hohe Sanktionen drohen. Lediglich für Mikro-Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind Ausnahmen vorgesehen.
Irreführende Umweltaussagen sind bereits jetzt verboten und können mit Rechtsdurchsetzungsmitteln verfolgt werden. Die DIHK sieht daher in der Richtlinie eine Überregulierung des Marktes, die dem Ziel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu fördern, zuwiderläuft.
Weitere Informationen entnehmen Sie der ausführlichen DIHK-Stellungnahme sowie der Veröffentlichung zu diesem EU-Gesetzgebungsverfahren und dem Richtlinientext.