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Nr. 4994106
Recht und Steuern
Das Sachverständigenwesen - Qualifikationen und Anforderungen
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter ohne nachweisliche Qualifikation können sich als Sachverständige bezeichnen. Um besonders sachkundige und persönlich geeignete Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor.
Der Gesetzgeber hat mit dieser Aufgabe die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, das heißt Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und in zahlreichen Bundesländern auch Architekten- und Ingenieurkammer betraut.
Durch die öffentliche Bestellung wird einem Sachverständigen eine herausgehobene Qualifikation, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bescheinigt. Um sie zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwändigen und qualitativ hochwertigen Überprüfungsverfahren unterziehen.
Auch während ihrer Tätigkeit steht ihre Arbeit unter der ständigen Aufsicht der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Das bedeutet auch, dass bereits bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den Anforderungen genügt oder begründete Zweifel an ihrer persönlichen Eignung aufkommen.