Wohnimmobilienverwaltung: Pflicht zur Zertifizierung

Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter müssen seit 2024 regelmäßig über eine besondere Zertifizierung verfügen. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen.

Novelle des Wohnungseigentumsrechts von 2020

Im Rahmen der Novellierung des Wohnungseigentumsrechts durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (WeMoG), wurde mit § 26a WEG erstmals der "zertifizierte Verwalter" eingeführt: So darf sich nennen, wer erfolgreich eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert hat oder eine bestimmte berufliche Qualifikation aufweist.
Mit „Verwalter" gemeint sind die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung befassten Personen, also diejenigen, die die Eigentümerversammlungen leiten oder außerhalb einer Versammlung als Verwalterin oder Verwalter Entscheidungen treffen. Nicht betroffen sind beispielsweise Hausmeister oder Führungskräfte, die ausschließlich Leitungsaufgaben in Immobilienverwaltungsunternehmen wahrnehmen.

Bestellung eines zertifizierten Verwalters

Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur „ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung", die die Wohnungseigentümer beschließen (§ 19 WEG). Es gab eine verlängerte Übergangsfrist für Verwalter und Verwalterinnen, die bei Inkrafttreten der WEG-Reform bereits bestellt waren. Sie galten noch bis zum 1. Juni 2024 (nur) gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaften als zertifizierte Verwalter. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen auch diese Verwalterinnen und Verwalter zertifiziert sein.
Ausnahme für Kleingemeinschaften: Die Zertifizierungsregelung gilt für Kleingemeinschaften in Eigenverwaltung nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (siehe § 19 Absatz 2 Nr.6 WEG).

Prüfung zum zertifizierten Verwalter

Zur Erlangung der Zertifizierung müssen Verwalterinnen und Verwalter in einer vor der Industrie- und Handelskammer abzulegenden Prüfung nachweisen, dass sie über die für ihre Tätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen.
In einer Rechtsverordnung sind die Einzelheiten zu Prüfungsinhalten, dem Verfahren der Prüfung sowie zu Ausnahmen von der Prüfungspflicht geregelt. Die Prüfung ist nichtöffentlich und erfolgt nach einem DIHK-Rahmenplan. Sie setzt sich aus einem schriftlichen (90 Minuten) und einem mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten) zusammen und darf wiederholt werden. Erfolgreiche Absolventen erhalten eine Bescheinigung, wenn sie die Prüfung insgesamt bestanden haben.
Die folgenden Industrie- und Handelskammern in NRW bieten die Prüfung an:

Befreiung von der Prüfungspflicht

Von der Prüfungspflicht befreit sind Verwalterinnen und Verwalter, die über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
  • Volljuristen
  • Immobilienkaufleute
  • Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Geprüfte Immobilienfachwirte
  • Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
Ihre Ausbildung ist dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt und sie dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen (z.B. auf Visitenkarten, Briefbogen, Homepage).
Gleiches gilt für Juristische Personen und Personengesellschaften, wenn ihre Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
Die in § 7 ZertVerwV festgelegten Abschlüsse sind abschließend und können nicht mit anderen Abschlüssen oder Zertifikaten gleichgesetzt werden.
Eine Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen und wird durch die Industrie- und Handelskammern nicht ausgestellt.
Der Verwalter muss selbst prüfen, ob er unter § 7 ZertVerwV fällt. Die Anerkennung erfolgt durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Hinweis: Der Zertifikatslehrgang Immobilienverwalter (IHK) der IHK Köln ist ein Weiterbildungslehrgang für Immobilienverwalter. Er bereitet nicht auf die Prüfung zum zertifizierten Verwalter im Sinne des WEG vor.