Export

Checkliste Export

Wer Waren aus Deutschland bzw. aus der EU in ein Drittland ausführt, muss einige Vorbereitungen treffen.
Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Thema „Export von Waren in Länder außerhalb der EU-Mitgliedstaaten", sog. Drittländer haben, empfehlen wir Ihnen zum Einstieg unseren Artikel „Export - Überblick zum Einstieg”. Dort finden Sie Hinweise, die Ihnen erste Informationen zum Ablauf eines Exportgeschäftes geben.

Checkliste Exportgeschäft

Ergänzend dazu unterstützt diese Basis-Checkliste Unternehmen bei der Vorbereitung und Abwicklung ihres Exportgeschäftes.
  1. Unternehmensgründung bzw. Gewerbeanmeldung
  2. Geschäftspartnersuche z. B. über
    a. Datenbanken
    b. Geschäftspartnervermittlung der Auslandshandelskammern (AHKs)
    c. Messen etc.
  3. Beantragung einer EORI-Nummer (Zollnummer) bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden
  4. Einreihung der zu importierenden Waren in den Zolltarif
    a. Recherche im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (auch Online-Schlagwortrecherche möglich)
    b. unverbindliche telefonische Zolltarifauskunft durch die Zollverwaltung
    c. verbindliche schriftliche Zolltarifauskunft durch die Zollverwaltung
  5. Ermittlung Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes
    a. Nachschlagewerk Konsulats- und Mustervorschriften (K & M) der Handelskammer Hamburg. Mittels Angabe der Zolltarifnummer über die Datenbank „Access2Markets
                     i. Einfuhrabgaben
                    ii. Allgemeine sowie spezielle Dokumente
                   iii. ggfs. Verbote und Beschränkungen
    c.    Rücksprache mit importierendem Unternehmen halten
  6. Unterlagen/Dokumente
    a. Frachtpapiere
    b. Handelsrechnung
    c. ggfs. Präferenzpapier
    d. ggfs. weitere Dokumente gemäß Einfuhrbestimmungen des Importlandes (z.B. Ursprungszeugnisse, besondere Zertifikate etc.)
  7. Transport/Lieferbedingungen
    a. Wer wird mit dem Transport beauftragt? Spedition, Kurier oder Airline?
    b. Wie kann/muss die Ware transportiert werden?
    c. Lieferbedingungen gemäß Incoterms® mit ausländischem Unternehmen vereinbaren
  8. Ausfuhrkontrollbestimmung und Ausfuhrgenehmigung
    a. Ermittlung der zu kontrollierenden Güter, Länder und Empfänger
    b. Prüfung der Genehmigungspflicht
                     i. Ausfuhrliste
                    ii. EU-Dual-Use-Verordnung
                   iii. Antiterrorlisten
                   iv. Embargoverordnungen zu einzelnen Ländern
    c. Prüfung mit Hilfe der Internetseiten Elektronischer Zolltarif „EZT-Online“ und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  9. Ausfuhranmeldung
    a. Wo soll die Verzollung stattfinden?
    → Ausfuhrzollstelle,  → Gestellung außerhalb des Amtsplatzes , → ohne Gestellung (nur möglich mit Vereinfachter Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung durch Zollverwaltung)
    b. Wer ist für die Ausfuhrabwicklung zuständig?
    → Vertretung (Spedition, Zollagentur etc.)
    → “selber“, d.h. Mitarbeitende des eigenen Unternehmens
    c. Wie soll/muss die Ausfuhranmeldung erfolgen?
    → mündlich (bei Warenwert bis max. 1.000,- € und/oder 1000 Kg)
    → Internetausfuhranmeldung
    → elektronisch mittels ATLAS / IAAPlus
  10. Ablauf Zollabfertigung
    a. Ausfuhranmeldung
    b. Gestellung der Waren
    c. Prüfung der Ausfuhranmeldung nach Gestellung und elektr. Freigabe durch Ausfuhrzollstelle
    d. Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD inkl. sog. Master Reference Number (MRN))
    e. Abtransport der Waren (ABD bzw. MRN begleitet Waren bis Ausgangszollstelle)
    f.  Nach passieren der Ausgangszollstelle (EU-Grenze): Erstellung eines Ausgangsvermerks durch Zoll
    g. Ausgangsvermerk verbleibt beim Exportunternehmen = Nachweis über tatsächliche Ausfuhr (Nachweis für Umsatzsteuerzwecke)
Es ist empfehlenswert, die Punkte drei bis acht vor Vertragsabschluss zu klären bzw. mit dem ausländischen Unternehmen abzustimmen.
Literaturhinweis:
Hinweis: Diese Checkliste soll − als Service der IHK Köln − nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.