Einfuhranmeldung: Ihr Wegweiser

In diesem Wegweiser erklären wir die Grundlagen einer Einfuhranmeldung und geben Hinweise zu wichtigen Details.

Was ist eine Einfuhranmeldung?

Sobald die Ware im Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ankommt, muss das importierende Unternehmen oder seine Vertretung (z.B. Zollagentur) die Einfuhr bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Dies erfolgt in der Regel elektronisch über das IT-System “Automatisiertes Tarif- und Lokales Abwicklungssystem (ATLAS)”, das zentrale IT-System des Zolls in Deutschland.
Bei jeder Einfuhr ist dem Zoll die Einfuhranmeldung sowie die Handelsrechnung des ausländischen Unternehmens abzugeben. Dies erfolgt elektronisch über das ATLAS-System oder die Internetzollanmeldung.

Die Einfuhranmeldung enthält alle wesentlichen Angaben zu den eingeführten Waren, darunter:

  • Zolltarifnummer (Warennummer)
  • Warenbeschreibung
  • Warenwert
  • Ursprungsland
  • Transportdetails
Sie dient dem Zweck, die Einhaltung der Zollvorschriften zu überprüfen und die fälligen Einfuhrabgaben (z. B. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) festzulegen.
Die Ausfüllanleitung „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen" ist eine detaillierte Anleitung und ist auf der Internetseite des Zolls hinterlegt.
Die Einfuhranmeldung muss grundsätzlich bei der Einfuhr der Waren abgegeben werden. Bei der Nutzung vereinfachter Verfahren kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, jedoch immer vor der physischen Überlassung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr.
Bei zollpflichtigen Waren, die einen Wert von 20.000 Euro übersteigen, ist zusätzlich der Vordruck „Anmeldung der Angaben über den Zollwert“ (Zollwertanmeldung – Formular Nr. 0464) abzugeben.

Vorbereitung der Einfuhranmeldung

Diese Daten sollten vorliegen:

  • EORI-Nummer: Eine eindeutige Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der EU
  • HS-Codes: Klassifizierung der Waren nach dem Harmonisierten System
  • Detaillierte Warenbeschreibung: Beinhaltet auch Menge, Gewicht und Wert der Waren
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen: Informationen zu Incoterms und Zahlungsmethoden
  • Ursprung der Waren: Das Ursprungsland der zu importierenden Waren, ggf. Präferenznachweise
  • Daten der Beteiligten und Herkunftsland

Codierungen

In der Einfuhranmeldung werden verschiedene Codes verwendet, um spezifische Informationen präzise und standardisiert zu übermitteln. Dies sind z.B.
  • HS-Codes: Klassifizieren die Waren gemäß dem Harmonisierten System.
  • Verfahren-Codes: Geben das Zollverfahren an (z.B. „4000“ für Überlassung zum freien Verkehr).
  • Zollstellencodes: Identifizieren die zuständigen Zollstellen.
  • Incoterms-Codes: Geben die Lieferbedingungen an (z.B. „EXW“ für „Ex Works“, „CIF“ für „Cost, Insurance, and Freight“).

Schritt für Schritt zur Einfuhranmeldung

Sämtliche Codierungen und Schlüsselnummern sowie Erläuterungen zu den einzelnen Feldern der Einfuhranmeldung sind dem Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen zu entnehmen.

1. Zugang zu ATLAS und Interneteinfuhranmeldung

ATLAS

  • Sie benötigen Zugang zum Zollsystem ATLAS-Einfuhr, entweder direkt selbst oder über Dienstleistende (z.B. Spedition, Zollagentur). ATLAS ermöglicht die elektronische Abwicklung der Zollformalitäten.

Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)

Haben Sie keinen direkten Zugang zu ATLAS, steht die Einfuhranmeldung als Web-Anwendung zur Verfügung.
  • Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA) ist eine Webanwendung der deutschen Zollverwaltung, die insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen eine benutzerfreundliche Möglichkeit bietet, Einfuhranmeldungen elektronisch zu übermitteln.
    • Vorteil: kein spezieller Zugang oder Software erforderlich – kostenfrei zugänglich

2. Erfassung der Daten am Beispiel IZA

An dieser Stelle erläutern wir einige wichtige Felder. Schauen Sie bitte für die weiteren Felder und mehr Informationen in das Merkblatt zu Zollanmeldungen.

Anmeldung

  • „EU”: Wählen Sie „EU” aus, wenn Sie Waren zur Einfuhr aus den Vertragsparteien des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und den Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr anmelden möchten. Das sind: Island, Nordmazedonien, Norwegen, die Schweiz (einschließlich Liechtenstein), Serbien, die Türkei, die Ukraine und das Vereinigte Königreich.
  • „CO”: Wenn Sie Waren innerhalb des Zollgebiets der Union erhalten, z.B. Kanarische Inseln, dann wählen Sie „CO” aus. In der Länderliste I0806 finden Sie eine Übersicht mit den Gebieten, für die „CO” ausgewählt werden muss.
  • „IM”: Wenn Sie Waren außerhalb der EU und den EFTA-Ländern importieren, also aus sog. Drittländern, wählen Sie „IM” aus.

Anmeldeart

  • A: Standardverfahren – Anmeldende geben eine vollständige Einfuhranmeldung ab.
  • B: „vereinfachte” Zollanmeldung ohne förmliche Bewilligung – Anmeldende geben eine unvollständige Einfuhranmeldung ab und vollständige Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.
  • Weitere mögliche Codierungen sind nach förmlicher Bewilligung nutzbar.

Art des Geschäfts

In diesem Feld tragen Sie ein, um welche Art von Geschäft es sich handelt. Das bedeutet, Sie geben an, was für ein Vertrag oder Geschäft hinter der Sendung steckt - zum Beispiel ein Kauf oder eine Rücksendung.
  • Endgültiger Kauf: 11
  • Rücksendung von Waren: 21
Einige Daten müssen allgemein über die Kopfdaten eingegeben werden. Andere Daten wie z.B. Warennummer, Warenbezeichnung, Verfahren usw. werden auf der Positionsebene pro Warenart eingegeben. Einige Daten können an beiden Stellen eingegeben werden.

LRN

LRN steht für „local reference number”. Das ist eine Bezugsnummer auf der Anmeldung, die frei wählbar ist. —Wichtig: Jede LRN darf nur einmal verwendet werden und nicht nochmal für eine andere Einfuhranmeldung.

Beteiligte

  • „Versender/Ausführer”: natürliche oder juristische Person (z.B. Herstellungs- oder Handelsunternehmen, beauftragte Spedition), die die Waren in den Versandprozess gibt gemäß Beförderungsvertrag.
  • „Empfänger/Einführer”: Person oder Unternehmen, an die die Waren tatsächlich geliefert werden sollen. Erfassen Sie die EORI-Nummer und die Adresse.
  • „Anmelder”: Person oder Unternehmen, welche im eigenen Namen oder im Namen eines anderen die Zollanmeldung vornimmt. Geben Sie die EORI-Nummer und die vollständige Adresse ein.
  • „Vertreter”: Wählen Sie aus, ob eine Vertretungsverhältnis besteht. Wenn ja, muss die Art des Vertretungsverhältnisses “direkte” oder “indirekte” Vertretung angegeben werden. Dann öffnen sich weitere Felder, in denen Sie EORI-Nummer und Adresse der Vertretung eintragen.
Diese Definitionen helfen dabei, die Rollen im Rahmen der Einfuhrabwicklung zu verstehen. Mehr Informationen dazu sind im Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen enthalten.

Zahlungsart und Lieferbedingung

Die Zahlungsart ist per Code einzugeben: zum Beispiel A für Barzahlung oder C für Verrechnungsscheck (Banküberweisung).
Geben Sie die vereinbarte Lieferbedingung gemäß Incoterms-Code ein.

Beantragte Begünstigungspräferenz

In dieses Feld geben Sie einen Code ein, um anzugeben, ob eine Zollvergünstigung (Präferenz) beantragt wird.
  • Wird keine Präferenzbehandlung beantragt, ist der Code 100 anzugeben. Es wird der Drittlandszollsatz erhoben.
  • Wird eine Präferenzbehandlung beantragt, ist das Präferenzursprungsland der Ware anzugeben und der passende "Nachweis-Code" (z.B. N954 für die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1).

Vorpapiere und Unterlagen

Unterlagen, Transportdokumente, sonstige Verweise können angegeben werden.

Warendetails

  • Warennummer: Erfassen Sie die elfstellige Warennummer.
  • Warenbezeichnung: Beschreiben Sie die Waren so genau wie möglich. Zusätzliche Angaben aufgrund von Vorgaben durch Verbote oder Beschränkungen sind möglich.
  • Menge und Gewicht: Tragen Sie die Menge und Roh- und Eigenmasse der Waren ein. Rohmasse ist die Masse der Waren mit ihrer Umschließung in kg; Eigenmasse bedeutet ohne Verpackung.
  • Warenwert: Erfassen Sie den Warenwert in der entsprechenden Währung.
  • Gesamt-Rohmasse ist die Masse der Waren (alle Positionen) mit ihrer Umschließung in kg

Verkehrszweig, Beförderungsmittel, Eingangszollstelle

  • Verkehrszweig: Geben Sie den Code für das Beförderungsmittel (z.B. 3 für Straßenverkehr), mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht werden. Diese Daten sind in vielen Fällen zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung unbekannt. Hier können mutmaßliche Angaben eingetragen werden.
  • Inländischer Verkehrszweig: Geben Sie den Code für das Beförderungsmittel an, auf dem die Waren bei ihrer Gestellung bei der Zollstelle im Bestimmungsmitgliedstaat verladen sind.
  • Geben Sie die Zollstelle an, über die die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht werden (s. Anhang 4 des Merkblatts zu Zollanmeldungen).

Lieferbedingungen und Rechnungsinformationen

  • Rechnungswährung: Geben Sie die vereinbarte Währung aus Ihrem Geschäftsvertrag ein.
  • Warenwert: Erfassen Sie den Gesamtwarenwert in der angegebenen Währung. Bei kostenloser Lieferung z.B. Muster tragen Sie “unentgeltlich” ein (in ATLAS: “0”). Ggf. sind je nach Lieferbedingungen bei der Angabe des in Rechnung gestellten Gesamtbetrags auch Beförderungskosten oder andere Kosten zu berücksichtigen.
  • Lieferbedingungen: Geben Sie die vereinbarte Lieferbedingung gemäß Incoterms-Code ein.

Verfahren

  • Wählen Sie das Verfahren aus, zu dem die Waren bei der Einfuhr angemeldet werden.
Beispiel: Endgültige Einfuhr einer in einem Drittland hergestellten Ware, welche sich nicht in einem vorhergehenden Zollverfahren befunden hat: 4000
Geben Sie ein für „Beantragtes Verfahren”: 40 (1. und 2. Ziffer) und für „Vorhergehendes Verfahren”: 00 (3. und 4. Ziffer).

3. Überprüfung und Einreichung

  • Überprüfung: Prüfen Sie alle eingegebenen Daten sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Einreichung: Senden Sie die Einfuhranmeldung elektronisch über ATLAS oder IZA an die Zollbehörde.
Achtung: Wenn Sie die Einfuhranmeldung über IZA online abgeben, wird sie nur weiterbearbeitet, wenn Sie die Anmeldung ausgedruckt und unterschrieben innerhalb von 30 Tagen bei Ihrem Zollamt vorlegen oder eingescannt per E-Mail an das Zollamt zusenden.

Prüfung und Freigabe durch die Zollbehörde

  • Automatische Prüfung: Das ATLAS-System prüft die Anmeldung automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Manuelle Prüfung: Durch den Zoll wird ebenfalls die Vollständig- und Richtigkeit der Einfuhranmeldung geprüft. Zudem wird geprüft, ob die Einfuhr zulässig ist.
  • Die Zollstelle kann verlangen, dass die eingeführten Waren vorgeführt werden (Gestellung und Beschau).
  • Freigabe: Bei erfolgreicher Prüfung wird die Freigabe durch eine elektronische Bestätigung erteilt.

Exkurs: Internetbestellung, Post- und Kuriersendungen

Sämtliche Waren, die gewerblich eingeführt werden, müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Dies übernimmt in der Regel der Post- und Kurierdienst, wenn die Waren keinen Verboten und Beschränkungen bzw. Genehmigungspflichten unterliegen. Die Zollverwaltung hat hierzu Informationen veröffentlicht.

Für Sendungen mit einem Wert von bis zu 150,- Euro wurde die Anwendung ATLAS-Impost entwickelt, die eine einfache Zoll- und Steuerabwicklung ermöglichst. Damit können Unternehmen ihre Waren unkompliziert anmelden. Weitere Informationen stellt die Zollverwaltung zur Verfügung.

Merkblätter und weitere Informationen

  • Die deutsche Zollverwaltung bietet umfangreiche Merkblätter und Handbücher an, die detaillierte Anweisungen und Erläuterungen zur Einfuhranmeldung enthalten.
  • Informationen der Zollverwaltung zum Einfuhrverfahren
Die Einfuhranmeldung ist ein wichtiger Schritt im Importprozess, der eine präzise und rechtzeitige Erfassung der Waren erfordert. Nutzen Sie ATLAS oder IZA für die elektronische Abwicklung und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen korrekt eingeben. Die verschiedenen Codierungen spielen eine entscheidende Rolle im Einfuhrprozess und müssen sorgfältig gehandhabt werden.