International
Auslandseinsätze in Tschechien
Mitarbeitende, die nach Tschechien entsendet werden, müssen spätestens am Tag des Arbeitsbeginns gemeldet werden. Die Meldung erfolgt seit Mitte 2024 über das Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde.
Wichtig: Nach dem Ende der Entsendung ist innerhalb von 10 Kalendertagen eine Abmeldung erforderlich – es sei denn, das Enddatum wurde bereits in der ursprünglichen Meldung angegeben.
Wenn deutsche Unternehmen in Tschechien vorübergehend Dienstleistungen im Bereich des reglementierten Gewerbes erbringen, ist zusätzlich eine Meldung beim tschechischen Ministerium für Industrie und Handel erforderlich. Die Meldung erfolgt mithilfe eines speziellen Formulars und unter Vorlage eines Qualifikationsnachweises (z. B. EU-Bescheinigung). Das Formular steht als PDF im Downloadbereich auf der Webseite des Industrie- und Handelsministeriums zur Verfügung und sollte in tschechischer Sprache ausgefüllt werden. Die Meldung ist für 12 Monate gültig.
Für bestimmte technische Arbeiten ist eine Sondergenehmigung der tschechischen Technikaufsichtsbehörde erforderlich. Davon betroffen sind Montage-, Reparatur, Revisionsarbeiten sowie Prüfungen von:
Wenn deutsche Unternehmen in Tschechien vorübergehend Dienstleistungen im Bereich des reglementierten Gewerbes erbringen, ist zusätzlich eine Meldung beim tschechischen Ministerium für Industrie und Handel erforderlich. Die Meldung erfolgt mithilfe eines speziellen Formulars und unter Vorlage eines Qualifikationsnachweises (z. B. EU-Bescheinigung). Das Formular steht als PDF im Downloadbereich auf der Webseite des Industrie- und Handelsministeriums zur Verfügung und sollte in tschechischer Sprache ausgefüllt werden. Die Meldung ist für 12 Monate gültig.
Für bestimmte technische Arbeiten ist eine Sondergenehmigung der tschechischen Technikaufsichtsbehörde erforderlich. Davon betroffen sind Montage-, Reparatur, Revisionsarbeiten sowie Prüfungen von:
- elektrischen Einrichtungen
- Gaseinrichtungen und Abfüllen von Gasgefäßen
- Druckeinrichtungen und Gasbehältern
- Hebeeinrichtungen
Für in Deutschland ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker ist in der Regel eine zusätzliche Prüfung nach tschechischen Standards erforderlich. Zudem sind Sprachkenntnisse in Tschechisch erforderlich.
Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Baubereich) ist eine Eintragung bei der tschechischen Ingenieurkammer (ČKAIT) erforderlich. Dabei bestehen zwei Möglichkeiten:
Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Baubereich) ist eine Eintragung bei der tschechischen Ingenieurkammer (ČKAIT) erforderlich. Dabei bestehen zwei Möglichkeiten:
- Eintragung als „Gastperson“ für eine konkrete Baustelle für die Dauer eines Jahres – Qualifikationsnachweis erforderlich, keine Prüfung der Tschechischkenntnisse.
- Eintragung als „niedergelassene Person“ – mit Nachweis von Tschechischkenntnissen.
Bei Entsendungen nach Tschechien müssen – wie bei jeder Entsendung innerhalb der EU – die Mindestanforderungen des örtlichen Lohn- und Arbeitsrechts eingehalten werden. Eine ausführliche Übersicht der einzuhaltenden lohn- und arbeitsrechtlichen Vorschriften finden sich auf der Webseite der tschechischen Arbeitsaufsichtsbehörde.
Unterstützung beim Meldeverfahren und der Übersetzung von Unterlagen erhalten Sie bei der AHK Tschechien.
Unterstützung beim Meldeverfahren und der Übersetzung von Unterlagen erhalten Sie bei der AHK Tschechien.