EU-Bescheinigung

Innerhalb der Europäischen Union gilt der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. Danach kann jedes Unternehmen aus einem Mitgliedstaat in jedem anderen Mitgliedstaat seine Dienstleistungen erbringen oder sich durch die Gründung einer Niederlassung selbstständig machen.
Als Voraussetzung für die erstmalige Erbringung einer Dienstleistung oder Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat muss in einigen Mitgliedstaaten u.a. eine Bescheinigung über die bisherige Berufserfahrung und ein Nachweis über die rechtmäßige Niederlassung des Dienstleistungserbringenden vorlegt werden. Hierbei handelt es sich um die sogenannte EU-Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung wird belegt, dass Dienstleistungserbringende die Dienstleistung, die sie in dem anderen Mitgliedstaat anbieten möchten, in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.
Sie dient als Nachweis der beruflichen und/oder unternehmerischen Tätigkeiten in Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten.

FAQs zur EU-Bescheinigung

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte an Michael Zygojannis, Milena Anna Schwigon oder Thalia Kasapoglu.