EG-/EU-/EWR Bescheinigungen für Geschäftsreisen und Entsendungen
Innerhalb der Europäischen Union gilt die Dienstleistungsfreiheit. Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat dürfen Dienstleistungen grundsätzlich auch in anderen Mitgliedstaaten erbringen oder dort eine Niederlassung gründen.
Für die erstmalige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung oder die Gründung einer Niederlassung verlangen einige EU-/EWR-Staaten bestimmte Nachweise. Dazu zählen unter anderem:
Für die erstmalige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung oder die Gründung einer Niederlassung verlangen einige EU-/EWR-Staaten bestimmte Nachweise. Dazu zählen unter anderem:
- eine Bescheinigung über die rechtmäßige Ausübung der betreffenden Tätigkeit in Deutschland
- Nachweise über die berufliche Qualifikation oder bisherige Berufserfahrung
Diese Nachweise werden in Form der sogenannten EG-/EU-/EWR-Bescheinigung erbracht. Die Bescheinigung bestätigt, dass die betreffende Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft ausgeübt wird. Sie dient den Behörden des Zielstaates als Beleg für die berufliche bzw. unternehmerische Tätigkeit in Deutschland.
EG-/EU-/EWR-Bescheinigung werden von der jeweils für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
Für die IHK Köln wenden Sie sich bitte an:
Milena Anna Schwigon
Telefon: 0221 1640-1552
Milena Anna Schwigon
Telefon: 0221 1640-1552
Weitere Informationen zu den Anforderungen bei Auslandseinsätzen im europäischen Ausland – insbesondere zur Entsendung von Beschäftigten – finden Sie in unserem Internetartikel Entsendung von Arbeitnehmenden ins Ausland.