Arbeitslosenversicherung für Gründende

Während Angestellte im Falle eines Arbeitsplatzverlustes durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, stehen Gründer und Gründerinnen zunächst ohne vergleichbares soziales Netz da. Um diese Lücke zu schließen, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit zu versichern. Diese freiwillige Weiterversicherung richtet sich an Selbstständige, die zuvor pflichtversichert beschäftigt waren, und bietet ihnen eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass ihre selbstständige Tätigkeit scheitert und sie ihr Unternehmen aufgeben müssen.

Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) ermöglicht es Gründern und Gründerinnen, sich nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit abzusichern. Anders als bei Angestellten besteht keine Versicherungspflicht, sondern eine Option, die freiwillig beantragt werden muss.
Die Agentur für Arbeit ist dabei Ihre Anlaufstelle für alle individuellen Fragen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung.

Wer kann sich versichern?

Gründer und Gründerinnen können die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur dann nutzen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Vorversicherungszeit: In den letzten 30 Monaten vor Aufnahme der Selbstständigkeit muss mindestens ein Jahr Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bestanden haben (beispielsweise durch eine Ausbildung oder ein Angestelltenverhältnis).
  • Antragstellung: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit eingehen. Verspätete Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Arbeitsumfang: Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach festen Pauschalen. Die Bezugsgröße wird in der Regel jährlich neu festgelegt. Der Beitragssatz für das Jahr 2025 beträgt 2,6 Prozent. Auf der Basis der einheitlichen Bezugsgröße (3.745 Euro) errechnet sich für Selbständige ein monatlicher Betrag von 97,37 Euro.
Für Gründer und Gründerinnen gilt die Ausnahme, dass im Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr nur 50Prozent des monatlichen Beitrags zu zahlen ist.

Welche Leistungen gibt es im Fall der Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beenden müssen und sich arbeitslos melden, erhalten Sie unter denselben Bedingungen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitslosengeld.
Die Leistungshöhe wird nach einem fiktiven Einkommen berechnet, das sich an Qualifikationsstufen orientiert (z. B. Hochschulabschluss, Ausbildung, ungelernte Tätigkeit). Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange Sie zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und vom Lebensalter. Auf der Webseite der Agentur für Arbeit finden Sie die aktuellen Beträge des monatlichen Arbeitslosengelds.

Wann lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die Entscheidung für oder gegen diese Versicherung ist individuell. Sinnvoll ist sie insbesondere dann, wenn Sie direkt aus einer Festanstellung in die Selbstständigkeit wechseln und die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Ihr Geschäftsmodell noch nicht stabil ist oder sich in einer Erprobungsphase befindet. Sie keine hohen finanziellen Rücklagen besitzen und einen staatlichen Schutz im Ernstfall schätzen. Weniger sinnvoll ist sie dagegen, wenn Ihre Einkünfte langfristig gesichert sind und Sie ausreichende Rücklagen gebildet haben.

Grenzen der Versicherung und Alternativen

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist kein Schutz vor Umsatzeinbruch oder Auftragsschwankungen. Sie greift nur, wenn die selbstständige Tätigkeit vollständig aufgegeben wird und Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.
Neben der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollten Gründer und Gründerinnen weitere Absicherungen in Betracht ziehen, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um gesundheitliche Risiken abzusichern; eine Betriebsausfall- oder Ertragsausfallversicherungen, die branchenspezifische Risiken abdecken können oder eine private Altersvorsorge und Liquiditätsreserven.
Neben der Arbeitslosenversicherung tragen auch die Rentenversicherung und die Krankenversicherung wesentlich dazu bei, Gründer und Gründerinnen abzusichern.