E-Government

Für die Verwaltungsdigitalisierung fehlt ein Masterplan

Zu vage, zu punktuell, zu intransparent, zu unverbindlich: In ihrer Rolle als größter „Kunde“ der Verwaltung hat die deutsche Wirtschaft jetzt ihre Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes zusammengefasst.
Die Möglichkeit, Behördengänge möglichst einfach online zu erledigen, ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Doch die Digitalisierung der deutschen Verwaltung hinkt im europäischen Vergleich deutlich hinterher.
In einem gemeinsamen Eckpunktepapier schildern deshalb die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), worauf es den Unternehmen beim „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ (OZG-Änderungsgesetz) ankommt.

Ineffiziente Prozesse verbessern

So biete das E-Government erhebliche Bürokratieentlastungspotenziale für die Wirtschaft – sofern vorhandene analoge Verwaltungsleistungen nicht einfach 1:1 in digitale Prozesse übersetzt würden. „Letzteres ist bei der derzeit laufenden Digitalisierung jedoch leider der Fall“, bedauern die Verbände. „Ein ineffizienter Prozess wird durch Digitalisierung nicht automatisch besser.“
Zudem fehle ein „alle Verwaltungsebenen umfassendes Digitalisierungskonzept im Sinne eines Masterplans“, heißt es weiter in dem Papier. Der Gesetzgeber nenne keine klaren Schwerpunktbereiche und wolle Antworten auf zentrale Digitalisierungsfragen erst im Laufe des Umsetzungsprozesses entwickeln; dies sei aus Sicht der Wirtschaft „unverständlich“.

Gesamtsteuerung aus einem Guss nötig

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen leistungsfähiger Governance-Strukturen bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. „Die bestehenden Abstimmungsstrukturen haben sich als zu schwerfällig und ineffizient herausgestellt“, so die Autoren des Eckpunktepapiers. Um schnellere Entscheidungsprozesse zu ermöglichen und eine bundesweite Flächendeckung und Skalierungsfähigkeit digitaler Verwaltungsleistungen sicherzustellen, sei eine „gesetzlich vorgegebene Gesamtsteuerung aus einem Guss“ dringend erforderlich.
Zudem stößt sich die Wirtschaft daran, dass die bisherige OZG-Umsetzungsfrist ersatzlos gestrichen werden soll. Mit dem Entfallen klarer Fristvorgaben werde jeder Anreiz zur Beschleunigung der Umsetzung genommen und gleichzeitig die Verzahnung der allgemeinen Verwaltungsmodernisierung mit dem Prozess der Registermodernisierung erschwert, so die Befürchtung.
Letzterer könne sein volles Potenzial nur entfalten, wenn künftig ein Direktabruf von Registerdaten durch Behörden im Rahmen von digitalen Fachverfahren stattfinde: „Allein mit vollständig digitalisierten und vernetzten Registern ist eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Datenerfassung (Once-Only-Prinzip) möglich.“

Organisationskonto nutzerfreundlicher gestalten

Dass der Gesetzentwurf vorsieht, das Organisationskonto künftig als zentrale digitale Identität für Unternehmen im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung einzusetzen, bewerten die Verbände positiv. Sie sehen allerdings einen „deutlichen Optimierungsbedarf hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit und Nutzbarkeit“. Insgesamt müsse das Organisationskonto für die Wirtschaft als Schriftformersatz nutzbar sein.
Einzelheiten können Sie dem kompletten Eckpunktepapier entnehmen, das zum Download bereitsteht: BDA, BDI, DIHK und ZDH zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (PDF, 145 KB)
 
Quelle: DIHK