Ausbildung

Beschäftigung von ukrainischen Staatsbürgern

Ukrainische Flüchtlinge suchen – neben dem Schutz – aktuell oft auch einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Deutschland. Viele Arbeitgeber möchten die Geflüchteten mit einer beruflichen Perspektive unterstützen und in ihren Betrieben ausbilden oder beschäftigen. Ein wichtiges Thema ist dabei auch die Anerkennung der in der Ukraine erworbenen Berufsabschlüsse. 

In welchen Bereichen unterstützt die IHK Köln direkt?

Die IHK Köln berät bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Wir haben dazu auch eine Informationsseite auf Ukrainisch erstellt.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ukrainische Geflüchtete eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können?

Umfassende Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite in dem Artikel zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Was müssen Arbeitgeber tun, wenn eine Arbeitserlaubnis besteht und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird?

Werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, unterliegen sie grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Zweigen zur Sozialversicherung, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Innerhalb von sechs Wochen muss eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Was müssen Arbeitgeber tun, wenn eine Arbeitserlaubnis besteht und eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen wird?

Wenn es sich bei der beabsichtigten Beschäftigung um einen Minijob handelt, ist dieser bei der Minijob-Zentrale entsprechend anzumelden. Ein kurzfristiger Minijob mit einem monatlichen Verdienst über 450 Euro ist bei diesem Personenkreis nicht möglich, da die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.
Für geflüchtete Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, müssen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlen, da Geflüchtete in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert sind. Ansonsten haben Arbeitgeber und Minijobber die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jedem anderen Minijob in Deutschland.

Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine

Viele aus der Ukraine geflüchtete Personen haben Fragen, was für sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Arbeitsaufnahme in Deutschland zu beachten ist. Aber auch Fragen zu wichtigen Themen wie Aufenthalt, Wohnen und finanzieller Unterstützung, oder auch Kinderbetreuung und Schulbesuch. Die Bundesagentur für Arbeit hat dafür eine gute Übersichtseite erstellt, die in deutscher, englischer, russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung steht. Die Bundesagentur für Arbeit bietet außerdem telefonische Beratungen auf Ukrainisch oder Russisch an.