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EU plant umfassende Regulierung von PFAS

Auf europäischer Ebene wird gerade ein weitreichendes Verbot von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) diskutiert. Der bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichte Beschränkungsvorschlag sieht vor, dass zukünftig die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen der gesamten Gruppe der PFAS beschränkt werden soll. Das Konsultationsverfahren der ECHA endete am 25. September 2023.

Was sind PFAS?

Die Stoffgruppe der PFAS umfasst derzeit mehr als 10.000 ausschließlich menschengemachte Stoffe. Es handelt sich um Kohlenwasserstoffe, deren Wasserstoffatome entweder vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt wurden. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend und sehr langlebig (persistent). Wegen dieser Eigenschaften sind sie in der Industrie und im Haushalt weit verbreitet.

In welchen Produkten sind PFAS enthalten?

PFAS sind Bestandteil zahlreicher Produkte, zum Beispiel:
  • Textilien
  • Verpackungen
  • Kosmetika
  • Reinigungsmittel
  • Kochgeschirr
  • Pflanzenschutzmittel
  • Medizinprodukte
  • Imprägnier- und Schmiermittel

Weshalb sollen PFAS verboten werden?

Die Eigenschaft, die die PFAS für eine Vielzahl von Anwendungen interessant macht, ist ihre Stabilität und damit ihre Langlebigkeit. Sie werden aufgrund dessen oft als „Forever Chemicals“, als „ewige Chemikalien“ bezeichnet. Sie reichern sich in Gewässern und Böden an und können auch über lange Strecken transportiert werden.  Dies hat zur Folge, dass sich diese Stoffe in verschiedenen Organismen und auch im menschlichen Körper nachweisbar anreichern.

Was sieht der Regulierungsvorschlag vor?

Der Vorschlag gilt für die gesamte Stoffgruppe der PFAS. Er betrifft deren Herstellung, Inverkehrbringen, Einfuhr und Verwendung als solche und als Bestandteil von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen ab einer gewissen Konzentrationsgrenze. Für wenige spezifische Verwendungen soll es zeitliche begrenzte Ausnahmenregelungen geben.

Wie geht es weiter?

Das Konsultationsverfahren der Europäischen Chemikalienagentur endete am 25. September 2023 mit über 5600 Einreichungen von mehr als 4400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen. 1298 Einreichungen kamen aus Deutschland, das nach Schweden (1369) die höchste Anzahl von Kommentaren an die ECHA lieferte. Nun prüfen und bewerten die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA die eingegangenen Informationen und prüfen eine mögliche Anpassung des ursprünglichen Vorschlages aufgrund der Konsultationsbeiträge.
Nach der Mitteilung der ECHA vom 13. März 2024 verzögern sich die ursprünglich für 2024 angekündigten Stellungnahmen der Ausschüsse. Sie nennt 8 Sektoren, über die die Ausschüsse im Jahr 2024 beraten wollen. Weitere sollen möglicherweise folgen. Parallel werden die fünf nationalen Behörden, die den Beschränkungsvorschlag eingereicht hatten, ihren Vorschlag nach Auswertung der Stellungnahmen anpassen. 
Ursprünglich sah der Zeitplan der ECHA vor, dass die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse im Jahr 2024 zu einer finalen Bewertung des Vorschlags kommen. Nach der jetzigen Ankündigung ist das schwer vorstellbar.
Die Stellungnahme der DIHK können sie hier herunterladen.
Eine Übersicht über alle öffentlichen Kommentare, den Beschränkungsvorschlag und Neuigkeiten aus den Ausschusssitzugen finden Sie auf der Seite der ECHA.

Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB)können Sie auf das Informationspapier der DIHK zu CBAM zugreifen.