Umwelt und Energie

Natur- und Bodenschutz

Eigentum verpflichtet. So müssen Eigentümer von Grundstücken auch sicher stellen, dass die Böden und somit oft auch direkt das Grundwasser nicht durch Einwirkungen negativ beeinflusst werden. Dies gilt für chemische, biologische und physikalische Faktoren.
Die möglichen Probleme auf dem Gebiet des Bodenschutzes sind regional grundverschieden. Es geht unter anderem um Erosion, den Verlust organischer Substanz, Kontamination mit gefährlichen Stoffen, Versalzung, Erdrutsche, Verdichtung, Versiegelung und den Boden als Basis für biologische Vielfalt. Die Prioritäten sind bedingt durch geographische Besonderheiten von Region zu Region verschieden.
Für Unternehmen spielt der Boden vor allem in Bezug auf die Bauleitplanung und beim Umgang mit Gefahrstoffen eine wesentliche Rolle. Die wesentlichen Anforderungen sind daher im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie im Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG RLP) festgelegt. Aber auch im Chemikalienrecht oder Baugesetzbuch lassen sich wichtige Bedingungen für den Betrieb von Unternehmen feststellen. Insbesondere die Rohstoff- und Abfallwirtschaft sind hier betroffen, wenn es zum Beispiel um das Verfüllen von Gruben geht.
Externe Links:
Naturschutzgebiete: digitale Karten
http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/index.html

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv/