Ab 1. August 2017 in Kraft

Gewerbeabfallverordnung GewAbfV

Am 21.04.2017 wurde die novellierte Gewerbeabfallverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trat am 1. August 2017 in Kraft und löst die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2002 ab. Sie verschärft die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie an die Entsorgung von Abfallgemischen. Vor allem steigt auch der Dokumentations- und Begründungsaufwand.
Gleiches gilt für Bau-Abfälle, die weitgehend ebenfalls unter die Verordnung fallen und für die ähnliche Vorgaben gemacht werden.
Im IHK-Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 330 KB) werden die neuen Dokumentationsanforderungen bewusst mehrfach erwähnt, um die Reihenfolge der Optionen und die damit jeweils verbundenen Pflichten deutlicher zu machen. Außerdem wird versucht, Art und Umfang der geforderten Dokumentation näher zu beschreiben.

Die Gewerbeabfallverordnung wird aktuell bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier.