Umwelt
Digitaler Produktpass: Was Unternehmen 2027 erwartet
Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die Europäische Union schrittweise neue Anforderungen an die Bereitstellung von Produktinformationen ein. Während für bestimmte Batterien bereits ab Februar 2027 konkrete Pflichten gelten, sollen in den kommenden Jahren weitere Produktgruppen folgen. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit den geplanten Regelungen und ihrer möglichen Betroffenheit auseinandersetzen.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass ist ein digitaler Datensatz, der Informationen über ein Produkt während seines Lebenszyklus bereitstellt. Dazu können Angaben zur Herkunft, Materialzusammensetzung, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit gehören. Die Informationen sollen beispielsweise über einen QR-Code abrufbar sein und je nach Zugangsberechtigung Verbrauchern, Unternehmen und Behörden zur Verfügung stehen.
Ziel ist es, die Transparenz entlang der Wertschöpfungskette zu verbessern, den Austausch von Produktinformationen zu erleichtern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Welche Anforderungen gelten ab 2027?
Die rechtliche Grundlage bildet die seit dem 18. Juli 2024 geltende EU-Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781 (ESPR). Sie schafft den Rahmen für die schrittweise Einführung produktspezifischer Anforderungen, einschließlich des Digitalen Produktpasses.
Ein erster verbindlicher Termin ist der 18. Februar 2027: Ab diesem Datum wird der digitale Batteriepass gemäß der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 für Elektrofahrzeugbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend.
Für weitere Produktgruppen werden die Anforderungen erst durch entsprechende EU-Rechtsakte konkretisiert.
Welche Branchen folgen und wann?
Nach dem aktuellen Arbeitsplan der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2025–2030 ist folgende schrittweise Einführung produktspezifischer Regelungen vorgesehen:
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2026 – Eisen und Stahl: Verabschiedung produktspezifischer Vorschriften im vierten Quartal 2026 geplant.
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2027 – Textilien und Bekleidung, Aluminium sowie Reifen: Verabschiedung entsprechender Regelungen im dritten und vierten Quartal 2027 vorgesehen.
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2027 – Bauprodukte: Weitere Regelungen zum Digitalen Produktpass im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung werden im zweiten Quartal 2027 erwartet.
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2028 – Möbel: Verabschiedung produktspezifischer Anforderungen vorgesehen.
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2029 – Matratzen und IKT-Produkte: Weitere Regelungen für diese Produktgruppen geplant.
Parallel dazu werden im Zeitraum 2026–2029 bestehende Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen für verschiedene energieverbrauchsrelevante Produkte überarbeitet.
Wichtig: Die genannten Jahreszahlen beziehen sich auf die geplante Verabschiedung der Vorschriften und nicht auf deren verpflichtende Anwendung. Ob und in welcher Form ein Digitaler Produktpass erforderlich wird, welche Informationen er enthalten muss und ab wann die Anforderungen gelten, wird in den jeweiligen Rechtsakten festgelegt. Bei delegierten Rechtsakten nach der ESPR ist grundsätzlich eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten vorgesehen.
Was sollten Unternehmen bereits jetzt tun?
Unternehmen können sich schon vor Inkrafttreten der produktspezifischen Pflichten vorbereiten. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob die eigenen Produkte von bestehenden oder geplanten Regelungen betroffen sind.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit relevanter Produkt- und Lieferantendaten zu überprüfen, mögliche Datenlücken zu identifizieren und die bestehenden IT-Systeme hinsichtlich der digitalen Bereitstellung von Produktinformationen zu bewerten.
Insbesondere Hersteller, Importeure und Händler sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da ihre konkreten Pflichten je nach Produktgruppe und Rolle in der Lieferkette unterschiedlich ausfallen können.
Weiterführende Informationen
- https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/innovation-und-technologieberatung/digitaler-produktpass-dpp--7192870
- Europäische Kommission – Digital Product Passport
- EU-Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781
- EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- EU-Arbeitsplan 2025–2030
Stand: 20.10.2026