Umwelt
PPWR: EU-Kommission hat ein neues Informationsblatt für kleinere Unternehmen veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2026 ein neues Informationsblatt zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) veröffentlicht. Das vierseitige Dokument richtet sich insbesondere an kleine Unternehmen und erläutert, welche Anforderungen bereits gelten, welche Erleichterungen vorgesehen sind und welche Verpflichtungen erst in den kommenden Jahren greifen.
Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:
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Aktuelle Pflichten: Hersteller und Importeure müssen unter anderem eine Konformitätserklärung für Verpackungen erstellen, die Einhaltung der geltenden Grenzwerte für Schadstoffe sicherstellen und die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
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Abgrenzung der Verantwortlichkeiten: Anhand praktischer Beispiele wird erläutert, wann Unternehmen als Hersteller, Importeur oder Erzeuger im Sinne der PPWR gelten. Beispielsweise kann bereits die Vermarktung von Verpackungen unter eigener Marke zur Herstellereigenschaft führen.
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Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Erleichterungen, insbesondere wenn Verpackungen von Lieferanten innerhalb der EU bezogen werden.
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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Das Informationsblatt erläutert mögliche Ausnahmen und verweist auf den Vorschlag der Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten auszusetzen.
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Künftige Anforderungen: Weitere Vorgaben, etwa zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklatanteil, zur Verpackungsminimierung und zur Wiederverwendung, werden schrittweise eingeführt. Für Unternehmen, die jährlich weniger als 1.000 kg Verpackungen in Verkehr bringen, sind zudem vereinfachte EPR-Berichtspflichten vorgesehen.
Das Informationsblatt bietet damit eine kompakte Orientierungshilfe, um die eigenen Pflichten und mögliche Ausnahmen besser einordnen zu können.
Das Dokument ist derzeit ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
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Stand: 20.10.2026