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EUDR-Update

Die zweimonatige Widerspruchsfrist für den delegierten Rechtsakt zur Anpassung von Anhang I der EUDR ist abgelaufen. Weder das Europäische Parlament noch der Rat haben Einwände erhoben.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 wurde am 17. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 18. September 2026 in Kraft getreten:
Mit der Delegierten Verordnung wird Anhang I der EUDR angepasst.
Aus dem Anwendungsbereich herausgenommen bzw. die betreffenden Einträge entsprechend eingeschränkt werden insbesondere:
  • Rinderhäute, -felle und -leder
  • runderneuerte Reifen
  • Sojabohnen zur Aussaat
  • bestimmte Waren aus vulkanisiertem Kautschuk
  • Förder- und Antriebsbänder aus vulkanisiertem Kautschuk
  • Sitze für Luft- und Kraftfahrzeuge
Darüber hinaus enthält die Verordnung Klarstellungen und gezielte Ausnahmen für bestimmte Produktkategorien, unter anderem für Abfälle, gebrauchte und aus zweiter Hand stammende Erzeugnisse, bestimmte Verpackungsmaterialien sowie Muster und Erzeugnisse, die zu Analyse-, Untersuchungs- oder Prüfzwecken verwendet werden.
Neu in den Anwendungsbereich aufgenommen werden insbesondere:
  • löslicher Kaffee
  • bestimmte Palmölderivate
  • gefrorene Rinderzungen
Für die neu in Anhang I aufgenommenen Produkte gelten die EUDR-Pflichten erst ab dem 30. Dezember 2027. Damit erhalten die betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit zur Vorbereitung.
Änderungen bei den relevanten Waren-/TARIC-Codes
Mit der Anpassung von Anhang I ändern sich auch verschiedene für die EUDR relevante HS-/KN- bzw. TARIC-Positionen. Dabei handelt es sich nicht zwingend um vollständig neu geschaffene TARIC-Codes, sondern insbesondere um neu aufgenommene, gestrichene oder enger gefasste Warencodes, über die der sachliche Anwendungsbereich der EUDR bestimmt wird.
Unter anderem betreffen die Änderungen Positionen für löslichen Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen sowie Anpassungen bei Soja-, Kautschuk-, Leder- und weiteren Erzeugnissen.
Unternehmen sollten daher insbesondere ihre in ERP-, Zoll- und Stammdatensystemen hinterlegten Warennummern prüfen und mit dem aktualisierten Anhang I der EUDR sowie den aktuellen TARIC-Daten abgleichen.
Die jeweils aktuellen TARIC-Daten stellt die Europäische Kommission in ihrer offiziellen TARIC-Datenbank bereit. Die zugrunde liegenden TARIC-Rohdaten können dort zudem kostenlos im Excel-Format heruntergeladen werden:
EU-Kommission – TARIC:
Stand: 25.09.2026