Nr. 4801384
Recht und Steuern

Krisenmanagement

Recht und Steuern

Unvorhersehbare Ereignisse können jedes Unternehmen treffen – unabhängig von Branche oder Größe. Energieengpässe, Cyberangriffe, unterbrochene Lieferketten oder geopolitische Spannungen wirken sich unmittelbar auf betriebliche Abläufe aus. Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig und sichert die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

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Die Bedingungen für eine florierende Wirtschaft sind vielfältig und für jede Branche ein wenig anders. Einigkeit besteht jedoch darüber, dass Faktoren wie Sicherheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit grundlegende Pfeiler einer gesunden Wirtschaftsentwicklung sind.

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Juristische Personen (insbesondere GmbH, Aktiengesellschaft und UG) sowie haftungsbeschränkte Personengesellschaften (insbesondere GmbH & Co. KG) haften ihren Gläubigern nur mit dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen.

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Das deutsche Insolvenzrecht verfolgt vorrangig das Ziel, die Gläubiger eines insolventen Schuldners gemeinschaftlich und bestmöglich zu befriedigen; daneben soll dem redlichen Schuldner, insbesondere natürlichen Personen, ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht werden (§ 1 InsO). Sanierung (z. B. durch Insolvenzplan oder übertragende Sanierung) und Liquidation stehen dabei gleichwertig nebeneinander; das Gesetz gibt keiner Variante Vorrang.

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Stefanie Wingender

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) – Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)