Arbeitsrecht

Stellenausschreibungen richtig formulieren

Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten wegen Formulierungen in Stellenanzeigen. Nun hat ein Landesarbeitsgericht entschieden: „Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut“ ist eine witzige Beschreibung und keine Diskriminierung aufgrund des Alters. Ein Tankstellenpächter hatte nach Angestellten gesucht.
Eine an eine Vielzahl von Personen gerichtete Stellenausschreibung ist nach ihrem Inhalt und Sinn so auszulegen, wie sie von durchschnittlichen und redlichen Bewerbern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird.
Hierbei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Bewerbers zu Grunde zu legen. Entscheidend sind der konkrete Text sowie die Formulierungen in ihrer Gesamtheit. Dabei ist der Gesamtkontext maßgeblich. Zu berücksichtigen sind die Gesamtformulierung, die Stellung der Formulierung im Anzeigentext, ggf. enthaltene Zusätze und der Aufbau. Es verbietet sich, einzelne Worte für sich stehend herauszunehmen, so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Das Urteil können Sie unter https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/JURE240001359/part/L nachlesen.
Umfangreiche Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf unserer Seite https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/recht/arbeitsrecht.