Recht und Steuern

Persönliche Daten im Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register und ohne Hürden digital zugänglich. Aus dem Handelsregister sind zahlreiche Daten über Unternehmen ersichtlich. So auch das Geburtsdatum und der Wohnort von GmbH-Geschäftsführern. In einem Fall begehrte ein Geschäftsführer die Löschung seiner persönlichen Daten aus dem Handelsregister. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Ein Anspruch auf Löschung des Geburtsdatums und des Wohnortes ergibt sich aus keinem Gesetz.
Das Gericht führt aus:
„Sinn und Zweck des Handelsregisters liegen darin, es der Öffentlichkeit zu ermöglichen, sich über die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und Gesellschaften zu unterrichten und Umstände zu verlautbaren, die für den Rechtsverkehr von erheblicher Bedeutung sind (Informations- und Publizitätsfunktion). Dabei wird die Zuverlässigkeit des Registers zum einen durch die registerrechtliche Kontrolle der Anmeldungen zur Eintragung gewährleistet, zum anderen dadurch, dass sich an das Vertrauen in darin enthaltene Eintragungen in gewissem Umfang materiellrechtliche Wirkungen anknüpfen. Ohne solche Informationen und ihre allgemeine Zugänglichkeit durch uneingeschränkt einsehbare Register wäre der Rechtsverkehr in seiner Sicherheit und Leichtigkeit beeinträchtigt, weil Rechtsgeschäfte andernfalls entweder nur nach kompliziert und langwierig zu erbringenden Nachweisen oder aber unter Verzicht auf solche Nachweise mit der Folge größerer Anfälligkeit für Fehler oder betrügerische Machenschaften getätigt würden.“
Die vollständige Entscheidung können Sie in der Datenbank des Bundesgerichtshofs nachlesen.