Recht und Steuern

Mindestlohn - Keine persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern

Geschäftsführer einer GmbH haften gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der GmbH nicht deshalb auf Schadensersatz, weil sie im Einzelfall für Verstöße der GmbH gegen ihre Verpflichtung, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen, bußgeldrechtlich verantwortlich sind. Der Bußgeldtatbestand stellt kein Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der GmbH in ihrem Verhältnis zu dem Geschäftsführer der Gesellschaft dar.
Dies folgt aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 8 AZR 120/22.