Nr. 6496044
Herausforderung Nachhaltigkeit

Berichtspflichten entlang der internationalen Lieferkette

Die IHK Koblenz bietet erste Ansprechpartner für Unternehmen, um sich über aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung mit Bezug auf internationale Lieferketten zu informieren. Gleichzeitig fördern wir den unternehmensübergreifenden Austausch zur Bewältigung neuer Berichtspflichten.
Nachhaltigkeit gemeinsam meistern

Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemeinsam begegnen und von der gegenseitigen Unterstützung und Kooperation profitieren - unser Netzwerk bietet Unternehmen verschiedenster Branchen dafür eine Plattform.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Im Jahr 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Seit 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden davon direkt betroffen.

Unternehmensservice

Die EUDR (EU Deforestation Regulation), offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, ist eine EU-Verordnung, die das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und den Export bestimmter Produkte verbietet, wenn diese mit folgenden Faktoren in Verbindung stehen: Entwaldung, Waldschädigung (Degradation) oder illegaler Produktion im Ursprungsland. Ziel ist es, den Einfluss der EU auf Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Zerstörung von Ökosystemen deutlich zu reduzieren.

CO2 - Grenzausgleichsmechanismus

Ab dem 1. Januar 2026 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seine Umsetzungsphase ein. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen nicht mehr nur zur Berichterstattung verpflichtet, sondern müssen für die in importierten Waren enthaltenen CO₂-Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben. Ziel ist es, importierte Produkte schrittweise dem CO₂-Preis des EU-Emissionshandelssystems anzugleichen und so faire Wettbewerbsbedingungen sowie mehr Transparenz über Emissionen entlang globaler Lieferketten zu schaffen.

Sebastian Lindermayr

Berater für internationale Compliance und Marktberatung (Geschäftsbereich Unternehmensservice)