Unterwegs

Reisen mit dem Carnet

Um eine reibungslose und ordnungsgemäße Abwicklung beim Zoll zu erleichtern, sollten Reisende, die mit einem Carnet unterwegs sind, vorbereitet sein. Deshalb empfehlen wir:
Informieren Sie sich VOR Ihrer Reise über das Verfahren
Sind SIE berechtigt das Carnet abzufertigen?
  • Prüfen Sie Feld B.
Zollabfertigungsstellen und deren Öffnungszeiten beachten.
  • Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen.
Reise- und Sicherheitsbestimmungen der betroffenen Länder checken.
  • Deutschland und die EU für die Rückreise bitte nicht vergessen.
Bei JEDEM Grenzübertritt das Carnet zollamtlich abfertigen lassen – Lassen Sie sich nicht durchwinken!
  • das gilt für den deutschen bzw. EU-Zoll und für den Zoll des Drittlandes!
  • Erstellen Sie sich die Voucher für die digitale Abfertigung bzw. füllen Sie die Felder D-F auf dem Trennabschnitt aus und unterschreiben Sie.
Überprüfen Sie nach jeder Zollabfertigung die Eintragungen – Bei Abweichungen melden Sie sich direkt vor Ort beim Zoll!
Digitale Abfertigungen prüfen Sie bitte online und beachten dabei eventuelle Fristen.
Für Papierabfertigungen ist der Stammabschnitt Ihr Beweis für die ordnungsgemäße Erledigung
Stammabschnitt prüfen
  • Ist eine Frist für die Wiederausfuhr eingetragen?
  • Sind die Warenpositionen richtig auf dem Stammabschnitt vermerkt?
  • Ist der Trennabschnitt vollständig incl. aller Zusatzblätter entnommen?