Reisen mit dem Carnet
Um eine reibungslose und ordnungsgemäße Abwicklung beim Zoll zu erleichtern, sollten Reisende, die mit einem Carnet unterwegs sind, vorbereitet sein. Deshalb empfehlen wir:
Informieren Sie sich VOR Ihrer Reise über das Verfahren
Sind SIE berechtigt das Carnet abzufertigen?
- Prüfen Sie Feld B.
Zollabfertigungsstellen und deren Öffnungszeiten beachten.
- Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen.
Reise- und Sicherheitsbestimmungen der betroffenen Länder checken.
- Deutschland und die EU für die Rückreise bitte nicht vergessen.
Bei JEDEM Grenzübertritt das Carnet zollamtlich abfertigen lassen – Lassen Sie sich nicht durchwinken!
- das gilt für den deutschen bzw. EU-Zoll und für den Zoll des Drittlandes!
- Füllen Sie die Felder D-F auf dem Trennabschnitt aus und unterschreiben Sie.
Überprüfen Sie nach jeder Zollabfertigung die Eintragungen – Bei Abweichungen melden Sie sich direkt vor Ort beim Zoll!
Der Stammabschnitt ist Ihr Beweis für die ordnungsgemäße Erledigung

- Ist eine Frist für die Wiederausfuhr eingetragen?
- Sind die Warenpositionen richtig auf dem Stammabschnitt vermerkt?
- Ist der Trennabschnitt vollständig incl. aller Zusatzblätter entnommen?