Unbedingt beachten

Abfertigung von Carnet ATA an der EU-Außengrenze

Unternehmen müssen darauf achten,  dass Ihre laufenden Carnet ATA bereits an der EU-Außengrenze vorgelegt und zur Wiedereinfuhr abgefertigt werden – sollte dies aus bestimmten Gründen zukünftig nicht möglich sein, so empfiehlt sich, zur Sicherheit blaue Transitblätter in das Carnet einzulegen.
Eine aktuelle Verfügung der Generalzolldirektion bzgl. der Beendigung von Carnet ATA ändert die bisherige Praxis, bei der die Wiedereinfuhr/Beendigung des Carnets bei einer inländischen Zollstelle erledigt werden konnte.
Hintergründe dazu finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung www.zoll.de.
Dort heißt es nun: „Die Wiedereinfuhr der Waren muss nicht zwingend bei derselben Zollstelle erfolgen, über die die Waren ursprünglich ausgeführt wurden. Ist die Wiedereinfuhrabfertigung der Waren als Rückwaren z.B. aus logistischen Gründen nicht bei der Grenzzollstelle möglich, kann diese auch bei einer beliebigen Binnenzollstelle erfolgen. Die Beförderung der Waren von der Grenzzollstelle zur Binnenzollstelle kann entweder mit einem NCTS-Versandverfahren (extern) oder durch Verwendung der blauen Versandblätter des Carnets durchgeführt werden (Art. 226 Abs. 3 Buchst. c) UZK).“