EU-Handelspolitik
Freihandelsabkommen mit Australien und vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens
Die Europäische Union und Australien haben am 24. März 2026 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission umfasst das Abkommen unter anderem den Abbau von Zöllen, einen verbesserten Zugang zum australischen Markt für Waren und Dienstleistungen sowie Regelungen zu nachhaltiger Entwicklung und kritischen Rohstoffen. Auf EU-Seite folgen nun die weiteren internen Verfahren bis zu Unterzeichnung, Zustimmung des Europäischen Parlaments und Inkrafttreten.
Darüber hinaus hat die Europäische Union die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens zum 1. Mai 2026 angekündigt. Es gilt zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, die ihre Ratifikationsverfahren abgeschlossen und dies fristgerecht notifiziert haben. Die vorläufige Anwendung betrifft unter anderem den Abbau von Zöllen auf bestimmte Produkte sowie Regelungen für Handel und Investitionen.
Weitere Informationen zum EU-Mercosur-Abkommen finden Sie auf der Webseite der IHK Pfalz.