Zoll
EORI-Anträge ab 1. Oktober 2026 nur noch online über das Zoll-Portal
Unternehmen, die eine EORI-Nummer beantragen oder beenden möchten, müssen hierfür ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtend das Zoll-Portal nutzen.
Eine Antragstellung in Papierform ist dann für diese Verfahren nicht mehr möglich. Grundlage ist Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex (UZK).
Betroffen sind folgende Vorgänge:
- Beantragung oder Beendigung einer EORI-Nummer,
- Beantragung oder Beendigung einer Niederlassungsnummer,
- Änderungen der Stammdaten.
Die entsprechenden Online-Formulare stehen im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ → „EORI-Nr.-Verwaltung“ zur Verfügung.
Frühzeitig registrieren
Für die Nutzung des Zoll-Portals ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Zur Identifizierung benötigen Sie ein ELSTER-Konto auf Basis Ihrer aktuellen Steuernummer. Privatpersonen können sich alternativ mit ihrem Online-Ausweis oder der BundID registrieren. Wer bereits über eine EORI-Nummer verfügt, kann sich auch mit einem eIDAS-konformen Signaturzertifikat anmelden.
Da die Einrichtung eines ELSTER-Kontos einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt der Zoll, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen und den Zugang zum Zoll-Portal rechtzeitig einzurichten.
Quelle: Fachmeldung des Zolls