Innovation und Kreativität fördern

Allgemeines zu Schutzrechten

Vorab eine kurze Erklärung, wie "Erfindungen" definiert werden:
Erfindungen sind kreative Leistungen, die auf der Anwendung  von Erkenntnissen auf technischem Gebiet beruhen. Eine Erfindung ist eine angewandte Erkenntnis auf technischem Gebiet, die dem Patentschutz (Patent) und/oder Gebrauchsmusterschutz (Gebrauchsmuster) zugänglich ist, wenn mit ihr eine neue (Neuheit), auf erfinderischer Tätigkeit (Erfindungshöhe) beruhende und gewerblich anwendbare (gewerbliche Anwendbarkeit) Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gegeben wird. Sie unterscheidet sich von der Entdeckung, die im Auffinden von etwas bereits Vorhandenem besteht, das bislang unbekannt war.
Gewerbliche Schutzrechte gewähren nun den Inhabern von Erfindungen eine bestimmte, andere ausschließende Schutzrechtsposition. Dieser Schutz ist erforderlich, weil generell das Prinzip der Nachahmungsfreiheit gilt. Andererseits wird durch die Veröffentlichung verhindert, dass der technische Fortschritt durch Geheimhaltung gebremst wird.
Gewerbliche Schutzrechte sollen letztlich die Innovation und Kreativität in einer Volkswirtschaft fördern. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen vor allem:
  • das Patentrecht
  • das Gebrauchsmusterrecht
  • das Designrecht
  • das Markenrecht
  • das Urheberrecht
Gewerbliche Schutzrechte anmelden kann jeder Inländer und jede Person mit Sitz in Deutschland; andere müssen sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Patent und Gebrauchsmuster sind beides Schutzrechte für technische Erfindungen, die neu sind.
Die nichttechnischen Schutzrechte sind im Wesentlichen das eingetragene Design und die Marke. Das Geschmacksmuster schützt das gesamte äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses. Eine Marke soll durch die Übertragung von waren- bzw. produktbezogenen Informationen in symbolisierter Form auf ein Kennzeichnungsmittel diese von denjenigen anderer Unternehmer unterscheiden. Wichtigste wirtschaftliche Funktion ist die des Werbeträgers. Neben der Marke werden im Markengesetz noch die geschäftliche Bezeichnungen und die geographische Herkunftsangaben genannt.
In einem Leitfaden "Das Patent ist nicht alles - Neue Produkte mit gewerblichen Schutzrechten absichern" hat die IHK Koblenz die wichtigsten Fakten zu dem Thema zusammengefasst; den Leitfaden finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4235 KB)
Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz
Die Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz finden Sie in der folgenden Tabelle:
Patentgesetz
Gebrauchsmustergesetz
Designgesetz
Markengesetz
Urhebergesetz
Arbeitnehmererfindergesetz

Einen kurzen Überlick der verschiedenen Schutzrechte zeigt Ihnen folgende Tabelle:
Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
Stand: August 2020