Wirtschaftszweige
* Unverbindliche Planung: Änderungen jederzeit vorbehalten.
Gefahrgutfahrer Prüfungen ab 01.01.2027
Wie ist der Ablauf am Tag der Prüfung?
Grundvoraussetzung für die Prüfungszulassung ist die lückenlose Schulungsteilnahme (keine Fehlzeiten) bei einem anerkannten Schulungsveranstalter der IHK Koblenz.
Folgende Unterlagen/Dokumente müssen am Tag der schriftlichen Prüfung in der IHK Koblenz vorgelegt werden, da sonst eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich ist:
Folgende Unterlagen/Dokumente müssen am Tag der schriftlichen Prüfung in der IHK Koblenz vorgelegt werden, da sonst eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich ist:
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gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
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Teilnahmebescheinigung des Schulungsveranstalters über die lückenlose Lehrgangsteilnahme (im Original)
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Fotobogen mit einem aktuellem biometrischem Passbild
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bei Prüfungen zu Aufbaukursen sowie Auffrischungslehrgängen die ADR-Karte im Original
Die Prüfungen werden als computerbasierte Online-Prüfungen in den Räumen der IHK Koblenz durchgeführt. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß 8.2.2.7 ADR.
Dem Teilnehmenden wird unmittelbar nach dem Abschluss der Prüfung das vorläufige Ergebnis angezeigt. Der Versand des Ergebnisbescheids erfolgt postalisch an die private Anschrift des Prüfungsteilnehmers.
Informationen zur Identitätsfeststellung
Vor Beginn der Prüfung muss jeder Teilnehmer zur Feststellung der Identität ein gültiges Ausweisdokument (mit Lichtbild) vorlegen. Nur nach Vorlage dieses gültigen Lichtbildausweises ist eine Teilnahme möglich.
Was als Identitätsnachweis gilt, wird in Gesetzen und Verordnungen wie u. a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG geregelt.
Bitte beachten Sie:
Wird die Identität mit einem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachgewiesen, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Wird die Identität mit einem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachgewiesen, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Informationen zum Lichtbild
Seit dem 01.01.2013 werden alle ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem Lichtbild des Karteninhabers*in versehen. Das verwendete Foto muss Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Größe: 45 x 35 mm im Hochformat
- Passfoto nicht älter als 6 Monate
- das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende
- beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar
- Ausleuchtung: keine Reflektionen
- Hintergrund: schattenfrei und einfarbig
Weitere Details können der Passverordnung sowie der Fotomustertafel entnommen werden.
Wie hoch sind Prüfungsgebühren
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
|
Prüfung Gefahrgutfahrer (ADR)
|
58,00 € |
| Verwaltungsgebühr bei Rücktritt nach Anmeldeschluss | 50 % der Prüfungsgebühr |
|
Verwaltungsgebühr bei Nichtantritt der Prüfung
|
100 % der Prüfungsgebühr
|
Den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit der Prüfungseinladung per E-Mail. Ein Zahlungseingang muss bis spätestens drei Tage vor Prüfungsbeginn feststellbar sein. Eine Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.
Wichtig: Bei abweichenden Rechnungsempfängern wird der Gebührenbescheid direkt an die abweichende Anschrift versendet.
Wichtig: Bei abweichenden Rechnungsempfängern wird der Gebührenbescheid direkt an die abweichende Anschrift versendet.
Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Online-Anmeldung: Hier können Sie sich zur Prüfung für Gefahrgutfahrer anmelden.
Bitte beachten Sie, dass wir die Einladungen zur Prüfung ausschließlich elektronisch an die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versenden. Die Angabe einer personalisierten E-Mail-Adresse ist daher zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass wir die Einladungen zur Prüfung ausschließlich elektronisch an die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versenden. Die Angabe einer personalisierten E-Mail-Adresse ist daher zwingend erforderlich.
Wiederholungsprüfung
Bei nicht bestandener Erstprüfung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung einmalig ohne vorhergehende Schulung zu wiederholen. Zugelassen zur Wiederholungsprüfung sind nur diejenigen Personen, die bereits die Erstprüfung bei der IHK Koblenz abgelegt haben. Es muss eine gesonderte Anmeldung zur Prüfung erfolgen.
Welche Prüfungstermine werden angeboten?
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Prüfungstermine entnehmen. Die jeweilige Prüfungszeit ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anmeldungen. Den konkreten Prüfungszeitpunkt erhält der Teilnehmer nach Ablauf des Anmeldeschlusses durch den Versand Einladung (per E-Mail).
Der Anmeldeschluss ist 16 Tage vor Prüfungsbeginn!
| Prüfungstag | Prüfungszeiten | Bemerkungen/Hinweise |
|---|---|---|
| 11. Januar 2027 | 08:30 Uhr / 11:00 Uhr / 13:00 Uhr | Anmeldung ab Dezember möglich |
| 25. Januar 2027 | 08:30 Uhr / 11:00 Uhr / 13:00 Uhr | Anmeldung ab Dezember möglich |
| 09. Februar 2027 | 08:30 Uhr / 11:00 Uhr / 13:00 Uhr | Anmeldung ab Dezember möglich |
| 19. Februar 2027 | 08:30 Uhr / 11:00 Uhr / 13:00 Uhr | Anmeldung ab Dezember möglich |
| 26. Februar 2027 | 08:30 Uhr / 11:00 Uhr / 13:00 Uhr | Anmeldung ab Dezember möglich |
| 08. März 2027 | 08:30 Uhr / 11:00 Uhr / 13:00 Uhr | Anmeldung ab Dezember möglich |
| 22. März 2027 | 08:30 Uhr / 11:00 Uhr / 13:00 Uhr | Anmeldung ab Dezember möglich |
| 05. April 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| 12. April 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| 30. April 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| 03. Mai 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| 21. Mai 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| 31. Mai 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| 14. Juni 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| 28. Juni 2027 | Infos folgen | Infos folgen |
| weitere Termine folgen | ||
* Unverbindliche Planung: Änderungen jederzeit vorbehalten.
** Ist die maximale Teilnehmerzahl bereits vor dem Anmeldeschluss erreicht, so ist eine Onlineanmeldung zu diesem Termin nicht mehr möglich.
Rücktritt von der Prüfung
- Tritt ein Teilnehmender vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmender zu einer Prüfung nicht erscheint.
- Tritt ein Teilnehmender im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.
- Tritt ein Teilnehmender aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Teilnehmende als wichtigen Grund geltend, dass er wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder die Prüfung nach Beginn abbrechen musste, so hat der Teilnehmende dies unverzüglich spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Ausschluss von der Prüfung
Unternimmt ein Teilnehmender Täuschungshandlungen oder stört er den Prüfungsablauf erheblich, kann er von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Grundsätze der Prüfung
- Die Prüfungen werden als Online-Prüfungen durchgeführt (gemäß 8.2.2.7 ADR).
- Die Prüfungssprache ist deutsch.
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
- Hilfsmittel sind nicht zugelassen.