Wirtschaftszweige

Gefahrgutfahrer Allgemeines ab 01.01.2027

Was ist neu?

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Prüfungsabnahme für Gefahrgutfahrer (ADR) nicht mehr im Anschluss an die Lehrgänge bei den Schulungsveranstaltern durchgeführt. Künftig finden die Prüfungen als computerbasierte Online-Prüfungen in den Räumlichkeiten der IHK Koblenz statt. Grundlage der Schulungen bleiben weiterhin die bundesweit einheitlichen Kurspläne der Industrie- und Handelskammern.
Durch die Umstellung wird das Prüfungsverfahren modernisiert und die Prüfungssicherheit weiter erhöht. Weitere Vorteile der geänderten Prüfungsorganisation sind:
  1. das vorläufige Prüfungsergebnis steht unmittelbar nach dem Abschluss der PC-Prüfung zur Verfügung
  2. durch eine Übersicht aller angebotenen Prüfungstermine wird die langfristige Planung erleichtert
  3. Teilnahme an Aufbaukursen ist nun losgelöst von der IHK-Prüfung direkt im Anschluss an die Basisschulung möglich

Wen betrifft die Schulungspflicht mit anschließender Prüfung?

Fahrzeugführer*innen, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen besonders qualifiziert sein. Dies setzt eine Schulung mit anschließender Prüfung für Gefahrgutfahrer*innen voraus.

Der Schulungsumfang sowie die Schulungsdauer richten sich nach der Art der Beförderung (Fahrzeugart) und nach der Art der zu befördernden Güter (Gefahrgutklassen). Näheres regelt die IHK durch Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 377 KB) betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer*innen.
Nachfolgend finden Sie weitere gesetzliche Grundlagen:

Wie ist der Aufbau und Umfang der Schulungen im Bereich Gefahrgut?

Erstschulungen

Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen absolvieren. Nach erfolgreichem Abschuss berechtigt die dann ausgestellte ADR-Bescheinigung zum Transport von Stück- und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).
Aufbaukurs-Tank:
Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.
Aufbaukurs Klasse 1 - Explosive Stoffe:
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert.
Aufbaukurs Klasse 7 – Radioaktive Stoffe:
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert.
Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen durchgeführt; unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen. Der Schulungsveranstalter berücksichtigt die diesbezügliche Zusammensetzung des Kurses. Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab Gültigkeitsdatum verlängert.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung zum Umfang der Schulungsdauer sowie die Eckdaten zum Umfang der Prüfungsfragen:
Prüfungsart Schulungsdauer Prüfungsdauer Prüfungsfragen Anzahl zulässige Fehlerpunkte
Basiskurs 19 Unterrichtseinheiten 45 Minuten 30 Fragen 5
Aufbaukurs Klasse 1 8 Unterrichtseinheiten 30 Minuten 24 Fragen 4
Aufbaukurs Klasse 7 8 Unterrichtseinheiten 30 Minuten 15 Fragen 4
Aufbaukurs Tank 13 Unterrichtseinheiten 45 Minuten 24 Fragen 4
Auffrischung 12 Unterrichtseinheiten 30 Minuten 15 Fragen 4
Hinweis:
1 Unterrichtseinheit entspricht einer Schulungsdauer von 45 Minuten.

Welche Schulungsveranstalter gibt es im Kammerbezirk der IHK Koblenz?

Schulungsanbieter bedürfen einer Zulassung bzw. Anerkennung einer Industrie- und Handelskammer. Informationen über Lehrgangstermine und die jeweiligen Konditionen erfahren Sie direkt bei den Schulungsveranstaltern.

Die ADR-Bescheinigung (ADR-Card)

Seit dem 1. April 2019 werden ADR-Schulungsbescheinigungen (ADR-Card) mit weiteren Sicherheitsmerkmalen versehen. Dazu zählen:
1. Guilloche
Muster aus ineinander verwickelten und überlappenden Linien
2. Microschrift
3. OVI-Farbe (Optically Variable Ink)
optisch variable Farbe
4. NFC Chip Near Field Communication Chip
Mit einem NFC-fähigen Endgerät lässt sich der NFC Chip auslesen und überprüfen, ob die ADR-Card in der zentralen Datenbank vorhanden ist.

ADR: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route;
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Informationen zum Lichtbild

Seit dem 01.01.2013 werden alle ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem Lichtbild des Karteninhabers*in versehen. Das verwendete Foto muss Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • Größe: 45 x 35 mm im Hochformat
  • Passfoto nicht älter als 6 Monate
  • das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende
  • beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar
  • Ausleuchtung: keine Reflektionen
  • Hintergrund: schattenfrei und einfarbig (weiss)
Weitere Details können der Passverordnung sowie der Fotomustertafel entnommen werden.

Gültigkeit und Verlängerung

Nach lückenloser Teilnahme an einer anerkannten Schulung und anschließender bestandener Prüfung wird die ADR-Schulungsbescheinigung durch die zuständige IHK mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt.
Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre müssen Fahrzeugführer*innen innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit an einer Auffrischungsschulung teilnehmen und anschließend die IHK-Prüfung erfolgreich absolvieren.

Was tun bei Verlust der ADR-Karte?

Bei Verlust oder Diebstahl der ADR-Schulungsbescheinigung kann der Karteninhaber bei der IHK, welche die aktuell gültige ADR-Karte ausgestellt hat, eine Ersatzbescheinigung beantragen.

Wenn die IHK Koblenz die ausstellende Behörde war, können Sie über das folgende Formular eine Ersatzbescheinigung bestellen:

Welche Gefahrgutklassen gibt es?

Klasse Unterkategorie Bezeichnung der Gefahrgutklasse Beispiele für Stoffe/Gegenstände
Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände Feuerwerkskörper, Munition,
Sprengstoff/Sprengkapseln
Klasse 2 Gase Propan, Campinggas, Spraydosen,
Feuerlöscher, Feuerzeuge
Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Benzin, Diesel, Parfüm, Lacke, Klebstifte
Klasse 4 4.1 Entzündbare feste Stoffe Feueranzünder (Streichhölzer, Grillanzünder),
Metallpulver
4.2 Selbstentzündliche Stoffe Kohle (fein gemahlen), Ölhaltige Lappen/Tücher
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden Natrium, Calciumcarbid
Klasse 5 5.1 Entzündend wirkende Stoffe (oxidierend) Nitrate, Düngemittel
5.2 Organische Peroxide Härter für Spachtelmassen, Zweikomponentenkleber
Klasse 6 6.1 Giftige Stoffe Pestizide, Desinfektionsmittel, Blausäure
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Klinikabfälle, Laborproben mit Viren oder Bakterien
Klasse 7 Radioaktive Stoffe Instrumente, die radioaktive Stoffe enthalten
(medizinische Isotope, Messsonden), Uran, Uhren
Klasse 8 Ätzende Stoffe Salzsäure, Schwefelsäure, Natronlauge, Batteriesäure
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Lithium-Batterien, Trockeneis, Asbest