Verkehr und Logistik

Güterkraftverkehr

Genehmigungs-/Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr

Eine selbstständige Unternehmertätigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 t haben) setzt neben den üblich einzuhaltenden Gewerbevorschriften eine Genehmigung bzw. Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde voraus.

Angehende Unternehmer*innen mit Betriebssitz im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz müssen diese Genehmigung bzw. Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) beantragen.

Seit Mai 2022 sind auch Transporte mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht > 2,5 t liegt, lizenzpflichtig, sofern damit grenzüberschreitende Fahrten getätigt werden sollen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Übersicht.

Voraussetzungen zur Genehmigung

Vor Erteilung der Erlaubnis prüft die Verkehrsbehörde, ob der Antragsteller die in den § 1 - 3 GBZugV benannten, erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Anhand geeigneter Unterlagen sind insbesondere nachzuweisen:
  1. persönliche Zuverlässigkeit
  2. finanzielle Leistungsfähigkeit
  3. fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch eine Prüfung nachgewiesen. Diese Fachkundeprüfung (FKP) wird vor einem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Zuständig ist diejenige IHK, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmende seinen Wohnsitz hat. Mit Hilfe des IHK-Finders können Sie Ihre IHK ermitteln.

Fachkundeprüfung

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Vorbereitung. Es ist jedoch nicht verpflichtend, vorab an einem Vorbereitungslehrgang teilzunehmen. Den Prüfungsablauf sowie Informationen zu Fachliteratur und Schulungsveranstaltern entnehmen Sie unserem Ratgeber (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).

Die Prüfungsinhalte können Sie durch den Orientierungsrahmen der DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB) einsehen.

In einigen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die fachliche Eignung durch eine Anerkennung einer gleichwertigen Abschlussprüfung oder durch die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nachzuweisen; in unserem Ratgeber (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB) finden Sie hierzu genauere Informationen.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine der IHK Koblenz finden Sie auf unserer Anmeldeseite zur Fachkundeprüfung.

Gesetzliche Regelungen

Der Berufszugang zum Verkehrsgewerbe ist in der Europäischen Union im Rahmen der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt durch EU-Richtlinie vereinheitlicht worden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte u.a. mit der Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie der zugehörigen Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV). Folgend die gesetzlichen Grundlagen:

Informationen Existenzgründung

Weiterführende Informationen zum Thema Existenzgründung finden Sie in unserem Bereich „Unternehmensgründung und -förderung“.