Die IHK Koblenz bekennt sich mit demonstrativer Logo-Kürzung um 27 % zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft. Lesen Sie mehr dazu!
Nr. 3426128
Wirtschaftszweige

Schulungsveranstalter BKrFQG

Liste der Schulungsveranstalter für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder für die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Bitte senden Sie uns noch den jeweiligen Nachweis per Fax (0261/106-55255) oder per E-Mail (schneider@koblenz.ihk.de) zu.
  • Fahrschule; Kopie der aktuellen Fahrschulerlaubnis
  • Ausbildungsbetrieb für "Berufskraftfahrer/-in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb"; Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG, ausgestellt von der IHK
  • sonstige anerkannte Ausbildungseinrichtung; Kopie der „Staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte“ des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz