Geänderter Gesetzesentwurf

Passbilder weiterhin beim Fotografen möglich

Biometrische Passfotos sollten ab Mitte 2022 direkt in den Behörden unter Aufsicht eines Mitarbeiters erstellt werden – das sah ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium des Innern (BMI) nun noch einmal überarbeitet hat. Dies hätte in der Praxis dazu geführt, dass Pass- und Ausweisbilder nicht mehr im Fotoeinzelhandel, sondern ausschließlich in einer Behörde anzufertigen gewesen wären. Damit wäre die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Einzelhandelsbetriebe insbesondere aus dem Foto-Einzelhandel mit den dort bestehenden Arbeitsplätzen gefährdet.

Die Bundesregierung hat nun auf Druck von IHK und Branchenverbänden einen geänderten Gesetzentwurf beschlossen, Danach ist nun das Lichtbild nach Wahl des Antragsstellers entweder von einem Dienstleister (z. B. Fotofachhändler) oder durch eine Behörde anzufertigen. Der Dienstleister muss sicherstellen, dass eine elektronische, medienbruchfreie Übermittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an den Passhersteller auf sicherem Weg erfolgt.

Nur wenn Zweifel über die Identität der im Lichtbild abgebildeten Person oder ein Verdacht auf eine unzulässige Bearbeitung des Lichtbilds besteht, kann ausnahmsweise die Passbehörde anordnnen, dass das Lichtbild in Gegenwart eines Mitarbeiters in einer Passbehörde zu fertigen ist.